Veröffentlicht auf Persian2English am 27. Januar 2010
Quelle (Persisch): CHRR
Referenziert von Freedom Messenger
Übersetzung Persisch-Englisch: Arash Azizi, Persian2English
Quelle (Englisch): http://persian2english.com/?p=5271
Übersetzung Englisch-Deutsch: Julia, bei Weiterveröffentlichung bitte Link angeben.
Committee of Human Rights Reporters (CHRR)- Alle Nachforschungen im Fall Nemat Safavi, einem Teenager aus Ardebil, sind erfolglos geblieben. Er war im Alter von 16 Jahren wegen „gleichgeschlechtlicher Beziehungen“ verhaftet worden. Nemat Safavi wurde vor das Jugendgericht gestellt und von der Justiz Ardebil zum Tode verurteilt. Alle drei Strafgerichtsabteilungen im Revolutionsgericht Ardebil haben nach eigenen Angaben keine Informationen über den Fall vorliegen.
Dabei ist das Todesurteil für Safavi vom Obersten Gerichtshof des Landes abgewiesen worden. Sein Fall wurde an eine Kammer im Strafgericht Ardebil verwiesen.
Das Verweisungsdatum ist der 4. März 2009. Darum sollte der Fall auch bereits im Strafgericht Ardebil vorliegen, jedoch geben das Verhalten der Justiz und ihre Aussagen, über keine Informationen zum Fall Safavi zu verfügen, Anlass zu erhöhter Besorgnis.
Im vergangenen Jahr war Ghasem Bashkool, ein ebenfalls wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen zum Tode verurteilter Teenager, ohne Wissen seines Anwalts hingerichtet worden. Vor dem Hintergrund dieses Falles wächst die Sorge um Nemat Safavi.
Wir sprachen mit einem der Anwälte, die zu einigen wenigen Fällen von zum Tode verurteilten Teenagern Zugang haben. Zur möglichen Hinrichtung von Safavi sagte er: „Da das Todesurteil abgewiesen wurde, kann keine kurzfristige Hinrichtung erfolgen, denn das Urteil muss zunächst bestätigt werden. Das Berufungsgericht ist also entweder noch nicht einberufen worden, oder, falls doch, ist das Todesurteil kein zweites Mal verhängt worden. Wenn es bestätigt worden wäre, würde der Oberste Gerichtshof davon Kenntnis haben.“
Human Rights Watch hat mit dem folgenden Statement die Todesurteile gegen drei Jugendliche wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen verurteilt:
„Die Todesstrafe für Jugendliche unter 18 Jahren ist international verboten. Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch die Konventionen über politische und zivile Rechte verbieten die Todesstrafe für Minderjährige. Diese Regelungen spiegeln die Tatsache wider, dass Kinder und Jugendliche sich von Erwachsenen unterscheiden, weil sie noch nicht viel Erfahrung, Urteilsvermögen, Reife und andere erwachsene Merkmale aufweisen. Iran hat die Kinderrechtskonvention im Jahre 1994 und die Konventionen über politische und zivile Rechte im Jahre 1975 uunterzeichnet.“