Veröffentlicht bei RAHANA am 16. April 2010
Quelle (Englisch): http://persian2english.com/?p=9467
Deutsche Übersetzung: Julia, bei Weiterveröffentlichung bitte Link angeben
RAHANA – Nach einem längeren juristischen Verfahren konnte Majid Tavakoli im Gefängnis endlich Besuch von seiner Familie erhalten.
Während des Besuchs sagte Majid Tavakoli seiner Familie, dass ihm trotz wiederholter schriftlicher Anträge an das Gefängnis und die Justizbehörden seine Rechte auch weiterhin vorenthalten werden, darunter auch das Recht, zu telefonieren. Der studentische Aktivist äußerte sich mit deutlicher Kritik zu seiner ungesetzmäßigen anhaltenden Einzelhaft.
Wie ein RAHANA-Reporter mitteilt, verweigerten die Gefängnisbeamten die Annahme von Kleidung und anderen persönlichen Dingen, die Tavakolis Familie mitgebracht hatte.
Majid Tavakoli war am Studententag am 7. Dezember 2009 verhaftet worden, nachdem er an der Amir-Kabir-Universität eine Rede gehalten hatte. Von den 130 Tagen, die er vor seinem Prozess inhaftiert war, verbrachte er 120 in Einzelhaft. Jetzt, drei Monate nach seinem Prozess, und trotz seiner Verurteilung zu achteinhalb Jahren Gefängnis, wird Tavakoli noch immer illegal in Abteilung 240 von Evin in Einzelhaft gehalten. Er darf nicht telefonieren und hat keinen Zugang zu Zeitungen, Büchern, Papier und Stiften.
Majid Tavakolis Anwalt, Mohammad Ali Dadkhah, teilt mit, dass er und sein Klient die Argumentation für die Berufung vorbereitet haben, die sie dem Gericht vorlegen wollen.
Sein Anwalt hofft dem CHRR (Committee of Human Rights Reporters) zufolge, dass das Oberste Verwaltungsgericht einen neuen Prozess für Tavakoli anordnen wird, weil er in seinem ersten Prozess nicht von einem Anwalt vertreten wurde.
Er verurteilte zudem die mangelnde Beachtung der Verfassung – vor allem von Artikel 35 – durch die Justizbehörden. Sie schreibt die Anwesenheit eines Anwalts als Voraussetzung für alle Gerichtsanhörungen vor.
Nach seinem ersten Prozess, der in Abteilung 15 des Revolutionsgerichts stattfand, war Tavakoli zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, dazu kommen ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot und ein fünfjähriges Auslandsreiseverbot.