Veröffentlicht bei RAHANA am 20. Mai 2010
Quelle (Englisch): http://www.rhairan.biz/en/?p=3671
Richter am Revolutionsgericht haben ihre Urteile gegen Demonstranten des Ashura-Tages (27. Dezember 2009) auf der Grundlage von Anweisungen gefällt, die keinen Freispruch zulassen.
RAHANA – Ein Anwalt erfuhr kürzlich bei einem Besuch im Revolutionsgericht von Richter Salavati, dass die Richter Anweisungen über die Urteile gegen Demonstranten erhalten hätten, die am Tag Ashura verhaftet wurden. Die Richtlinie sieht vor, dass der Richter eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt, selbst wenn der Angeklagte außerhalb der Schauplätze der Zusammenstöße verhaftet wurde. Die Richter sind angewiesen, keine der an Ashura verhafteten Personen freizusprechen.
Richter Salavati zufolge wurden auch die Berufungsgerichte angewiesen, die in den ersten Prozessen gefällten Urteile nicht aufzuheben. Im besten Falle dürfen sie die Haftstrafen zur Bewährung aussetzen.
Er machte keine näheren Angaben dazu, von welcher Stelle diese Richtlinien stammen.
Den Richtlinien zufolge muss eine Person, die am Tag Ashura außerhalb der Schauplätze der Zusammenstöße verhaftet wurde, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt werden. Wenn die Person am Schauplatz der Zusammenstöße verhaftet wurde, fällt das Urteil härter aus und kann auch Peitschenhiebe enthalten. Mehrere Ashura-Häftlinge sind sogar zum Tode verurteilt worden.
Deutsche Übersetzung: Julia, bei Weiterveröffentlichung bitte Link angeben