Veröffentlicht bei RAHANA am 27. Mai 2010
Quelle (Englisch): http://www.rhairan.biz/en/?p=3855
RAHANA – Im Zuge der strengeren Umsetzung der Kleidervorschriften an iranischen Universitäten wurden die Studenten an der Medizinischen Universität Shiraz über die neue Kleiderordnung und neue Verhaltensregeln in Kenntnis gesetzt. Die Regelung besteht aus 7 Kapiteln und 23 Paragrafen.
Vorgeschrieben werden u. a. lange Ärmel und locker sitzende Hemden. T-Shirts sind für Männer verboten, die halblangen Jacken (Manteaus) für Frauen dürfen keine auffälligen Farben haben. Frauen müssen kurze Fingernägel tragen, Männer müssen ihr Haar kurgeschnitten tragen und regelmäßig baden. Spitz zulaufende Schuhe und Absätze von mehr als 3 cm sind verboten.
Zusätzlich enthält Kapitel 6 der Vorschriften einen Verhaltenskodex, in dem u. a. Auseinandersetzungen, Witze und lautes Lachen in den Aufzügen und Cafeterien verboten werden.
Im letzten Kapitel werden die Studenten darüber informiert, dass sie bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen an das Disziplinarkomitee verwiesen werden.
Der vollständige Wortlaut der Vorschriften:
Kap. 1: Allgemeine Regeln
1. Die Regeln gelten seit dem 20. Februar 2010 in der Medizinischen Fakultät der Universität Shiraz und anderen universitätsbezogenen Institutionen.
2. Alle Studenten, die die Universität oder andere universitätsbezogene Institutionen betreten, sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten.
Kap. 2: Bekleidungsvorschriften
3. Angemessene Kleidung für Männer umfasst locker sitzende Hemden mit langen Ärmeln, locker sitzende lange Hosen, Socken und angemessene Schuhe. Frauen müssen locker sitzende lange Jacken aus undurchsichtigem Material, lange und locker sitzende Hosen, ein langes Kopftuch, Socken und angemessene Schuhe tragen.
Eng sitzende Hosen und Jacken in auffälligen Farben sind verboten. Das Tragen von Socken ist Pflicht, und die Jacken müssen bis über die Knie reichen.
4. Die Knöpfe der Jacken müssen ständig geschlossen sein.
5. Männer dürfen keine T-Shirts mit unangemessenen Aufdrucken (Text oder Bild) und keine Sportkleidung tragen. Frauen dürfen an ausbildungsbezogenen Orten keine kurzen, eng anliegenden Jacken in provokanten Farben tragen.
Kap. 3: Persönliche Hygiene
6. Nägel müssen kurzgeschnitten und sauber sein, es ist kein Nagellack zu verwenden. Lange oder falsche Fingernägel sind verboten.
7. Persönliche Hygiene wie Mundhygiene, regelmäßiges Baden etc. muss stets befolgt werden.
8. Frauen haben ihr Haar zu bedecken und das Gesetz der Scharia zu befolgen.
9. Männer müssen ihr Haar kurz tragen und sauber halten. Das Haar darf nicht lang sein oder die Augen bedecken.
Kap. 4: Schmuck
10. Das Tragen von Make-up oder Schmuck wie goldene Ringe (Ausnahme: Eheringe) und Armreifen ist in bildungsbezogener Umgebung verboten.
11. Das Tragen von Schmuck wie goldene Ringe (Ausnahme: Eheringe), Armreifen und Halsketten ist für Männer in bildungsbezogener Umgebung verboten.
12. Das Tragen von Make-up und stark riechenden Duftwässern und Parfums, die Allergien verursachen können, ist in bildungsbezogener Umgebung verboten.
Kap. 5: Schuhe
13. Schuhe müssen bequem, sauber, waschbar und poliert sein. Sie müssen einfach un in angemessenen Farben gehalten sein.
Das Tragen von Schuhen mit auffälliger Farbe ist verboten.
14. Schuhe mit hohen Absätzen und spitz zulaufende Schuhe sind verboten. Schuhe müssen bequem sein, die Höhe der Absätze darf 3 cm nicht überschreiten. Der Raum für die Zehen muss breit sein. Schuhe dürfen beim Gehen keinen Lärm verursachen.
15. Das Tragen von Pantoffeln oder Sandalen ist in bildungsbezogener Umgebung verboten.
Kap. 6: Verhaltensregeln
16. Das Rauchen von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist in bildungsbezogener Umgebung verboten.
17. Mobiltelefone sind in Vorlesungen, Konferenzräumen und Bibliotheken stets auszuschalten. Ihr Gebrauch in anderen Situationen soll eingeschränkt erfolgen.
18. Kaugummi ist in Vorlesungen, Konferenzräumen und in Anwesenheit von Professoren verboten.
19. Alle in bildungsbezogener Umgebung stattfindenden Gespräche müssen höflich und respektvoll geführt werden.
20. Gute Manieren und Bescheidenheit sind im Gespräch mit Professoren und anderen Studenten Pflicht.
21. Studenten dürfen an öffentlichen Orten wie Fahrstühlen, Cafeterien und Speisesälen nicht streiten, keine unangemessenen Witze erzählen oder laut lachen.
Kap. 7: Überwachung der Einhaltung der Regeln und Bestrafung bei Regelverletzungen
22. Der Dekan und der assistierende Studiendekan sind verpflichtet, die Einhaltung der Regeln zu überwachen
23. Studenten, die die Regeln nicht einhalten, werden mündlich verwarnt und schriftlich vorgeladen. Sollte sich ihr Verhalten nicht bessern, werden sie an das Disziplinarkomitee verwiesen.
Deutsche Übersetzung: Julia, bei Weiterveröffentlichung bitte Link angeben