Das iranische Parlament hat beschlossen, die umstrittenen Artikel 22, 23 und 24 des [geplanten] Familienschutzgesetzes zur weiteren Prüfung an die parlamentarische Justiz- und Rechtskommission weiterzuleiten.Die [staatliche] Nachrichtenagentur ILNA berichtet, dass eine Woche nach der Wiedervorlage des Entwurfs zum Familienschutzgesetz die Entscheidung über die drei Artikel vertagt wurde. Diese Artikel hatten unter Frauenrechtsaktivist/innen Proteste ausgelöst.
Dem Bericht zufolge sagte Parlamentssprecher Ali Larijani heute: „Angesichts der Warnungen der Abgeordneten und nach Gesprächen mit der Justiz [ist deutlich geworden, dass] die Artikel 22, 23 und 24 einige religiöse und rechtliche Probleme aufwerfen.“ Die Artikel seien zwecks Korrektur an die Justiz- und Rechtskommission übergeben worden.
Artikel 22 beinhaltet die Verpflichtung, im Falle einer Schwangerschaft eine Ehe auf Zeit anzumelden. Artikel 23 regelt [d. h. erleichtert] die von Männern im Falle einer zweiten Eheschließung zu erbringenden Bedingungen, und in Artikel 24 geht es um die im Falle einer Scheidung an Frauen auszuzahlende Pauschalsumme [diese soll künftig besteuert werden].
Zur Zeit befasst sich das Parlament mit Artikel 25 des Gesetzentwurfes.
Iranische Frauenrechtsaktivist/innen haben die Entwicklungen dieses Gesetzentwurfes im Parlament verfolgt und sich heftig gegen die ihrer Meinung nach inakzeptablen Artikel gewehrt.
Der vor drei Jahren ins Parlament eingebrachte Gesetzentwurf war nach heftigen Protesten gegen Artikel 22 – 24 zu den Akten gelegt worden. Nach der kürzlichen Wiedervorlage des Entwurfs im Parlament haben sich Frauenrechtsaktivist/innen wieder zusammengeschlossen, um dagegen zu protestieren.
Veröffentlicht bei Radio Zamaaneh am 30. August 2010
Quelle (Englisch): http://www.zamaaneh.com/enzam/2010/08/controversial-articles-of.html
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