Zamaaneh, 4. Januar 2011 – Das iranische Parlament hat ein Gesetz zur Änderung der Prozedur der Ernennung des Zentralbankchefs gebilligt.
Der Zentralbankchef wurde bisher vom Präsidenten vorgeschlagen, von der Hauptversammlung der Bank gebilligt und anschließend vom Präsidenten ernannt. Neu ist nun, dass vor der Ernennung eines Kandidaten zum Zentralbankchef die Zustimmung des Parlaments benötigt wird. Weiterlesen