Zamaaneh, 12. Februar 2012 – Nach jahrelanger Prüfung und Reformierung der Strafgesetze sind die Todesstrafe für Minderjährige sowie Steinigung aus dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik gestrichen worden.
Bisher wurde Ehebruch mit Tod durch Steinigung geahndet. Nach dem neuen Gesetz wird die Steinigung durch Erhängen ersetzt.
Die Todesstrafe wird für minderjährige und „intellektuell unreife“ Täter nach der neuen Rechtslage nicht mehr angewandt.
Das revidierte Strafgesetzbuch wurde vom Wächterrat, der letzten Instanz zur Inkraftsetzung der Änderungen, gebilligt. Weiterlesen