Zamaaneh, 12. Februar 2012 – Nach jahrelanger Prüfung und Reformierung der Strafgesetze sind die Todesstrafe für Minderjährige sowie Steinigung aus dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik gestrichen worden.
Bisher wurde Ehebruch mit Tod durch Steinigung geahndet. Nach dem neuen Gesetz wird die Steinigung durch Erhängen ersetzt.
Die Todesstrafe wird für minderjährige und „intellektuell unreife“ Täter nach der neuen Rechtslage nicht mehr angewandt.
Das revidierte Strafgesetzbuch wurde vom Wächterrat, der letzten Instanz zur Inkraftsetzung der Änderungen, gebilligt.
Schon vor drei Jahren hatte die iranische Justiz in einer Direktive die Hinrichtung Minderjähriger verboten. Direktiven haben jedoch nicht genug Gewicht, um in jedem Fall eine Einhaltung zu gewährleisten.
Menschenrechtsaktivisten in Iran haben gegen die Praxis der Steinigung und Hinrichtung Minderjähriger immer wieder protestiert.
Minderjährige, die wegen Mordes verurteilt wurden, wurden üblicherweise durch eine Petition der Familie des Opfers zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung wurde dann ausgesetzt, bis der Verurteilte 18 Jahre alt wurde.
In Saudi Arabien, Pakistan, Sudan und dem Yemen wird die Hinrichtung Minderjähriger noch immer praktiziert.
In den USA wurde die Todesstrafe für Minderjährige erst 2005 abgeschafft. Zwischen den Jahren 2000 und 2004 wurden dort vier jugendliche Straftäter hingerichtet.
Iran hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet. Beide Abkommen verbieten die Todesstrafe für Minderjährige.
Übersetzung aus dem Englischen
Quelle: Radio Zamaaneh
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