RAHANA, 25. Februar 2012 – Ein Teheraner Berufungsgericht hat die dreijährige Haftstrafe für die Maryam Ghorbanifar bestätigt.
Am 28. August 2011 war die Bloggerin und Menschenrechtsaktivistin von Richter Moghiseh (Abteilung 28 des Revolutionsgerichts) wegen „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ und „Versammlung und Verdunkelung gegen das Regime“ zu 3 Jahren Haft verurteilt worden.
Ghorbanifar war am 4. März 2011 verhaftet und in Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses inhaftiert worden. Bis zum 28. März 2011 war sie in Einzelhaft und wurde unter hohem Druck verhört, bevor sie gegen Kaution freigelassen wurde.
Übersetzung aus dem Englischen
Quelle: RAHANA
Persisch: http://www.rahana.org/archives/48191