Zamaaneh, 28. Januar 2012 – Der Wächterrat hat die Gesetzgebung des Islamischen Strafgesetzbuches gebilligt und erklärt, dieses widerspreche nicht den Grundsätzen der Scharia oder der Verfassung der Islamischen Republik.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur ISNA habe das Parlament notwendige Reformen der Gesetze verabschiedet. Das neue Gesetz werde das alte ersetzen.
Nach Expertenmeinung weist die neue Gesetzgebung keine Veränderungen im Bereich der Todesstrafe – Steinigung, Amputation, Hinrichtung Minderjähriger – auf, und auch die geschlechterspezifische Diskriminierung bleibe in vielen Artikeln unverändert erhalten.
In einer früheren Erklärung hatte die Organisation „Justice for Iran“ darauf hingewiesen, dass eine Verabschiedung dieses Gesetzes die bereits jetzt desolate Menschenrechtssituation in Iran noch weiter verschärfen werde.
„Nachdem iranische und internationale Organisationen jahrelang unzählige Fälle krasser Menschenrechtsverstöße in den iranischen Gesetzen kritisiert haben, ist das Parlament der Islamischen Republik jetzt kurz davor, Gesetze zu verabschieden, die nicht nur sämtliche der erwähnten Kritikpunkte außer Acht lassen, sondern in manchen Fällen die Situation sogar noch verschärfen“, hieß es in einem früheren Statement von „Justice for Iran“.
In den letzten Jahren hatten in Iran gefällte Todesurteile, z. B. gegen Frauen, die wegen Ehebruchs angeklagt waren oder gegen Minderjährige, an denen das Todesurteil nach Erreichen der Volljährigkeit in jahrelanger Gefangenschaft vollstreckt wurde, international und national für Empörung gesorgt.
Menschenrechtsgruppen kritisieren den Anstieg der Hinrichtungen in Iran und haben an die Vereinten Nationen appelliert, alles zu unternehmen, damit die Islamische Republik sich mit diesen Fragen befasst.
Übersetzung aus dem Englischen
Quelle: Radio Zamaaneh