Dokument: Die Anklageschrift des Kahrizak-Prozesses

Enduring America, 10. Januar 2011 – Von einer Quelle erhielten wir eine englische Übersetzung, die auf der oppositionellen Webseite Rah-e-Sabz veröffentlicht wurde. Der Artikel enthält die 27 Seiten starke Anklageschrift der Teheraner Militärstaatsanwaltschaft gegen 12 mutmaßliche Vollstrecker der Misshandlungen und Tötungen im Gefängnis Kahrizak nach der Präsidentschaftswahl 2009. Dem Text ist eine umfangreiche Analyse vorangestellt. [Die Analyse – eher ein Bericht – kann in deutscher Übersetzung hier nachgelesen werden]

Anm. d. Übers.: Ich bin keine Juristin und bitte um Nachsicht für eventuelle Unzulänglichkeiten in den fachsprachlichen Teilen meiner Übersetzung. Anmerkungen in eckigen Klammern stammen von mir, Anmerkungen in runden Klammern sind aus dem englischen Quelltext übernommen.

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(Seite 1 der Anklageschrift der Justiz der Bewaffneten Streitkräfte)

Datum: 25 Azar 1388 (16. Dezember 2009)

Nummer: …………………

Anlage: 47 03/88 (Anm. d.Übers.: Eine Referenz auf dieses Aktenzeichen erscheint in Formular „Akte Nr. 88/4703“)

Die Justiz der Bewaffneten Streitkräfte

Im Namen Gottes, des Wohltätigen und Barmherzigen

ANKLAGE

An den ehrwürdigen Leiter des Teheraner Militärgerichts

Grüße,

In dieser Akte, Ordner 88/5878,

A –  DIE ANGEKLAGTEN UND DIE GEGEN SIE ERHOBENEN VORWÜRFE

1. Oberstleutnant Faraj Kamijani, Sohn des Hoseyn, geboren im Jahre 1341 (1962), Ausweis-Nummer 2684, ausgestellt in Kamijan, Shi’a, Diensteinheit Fateb (Leitung des Gefängnisses Kahrizak), Schulbildung [„literate“], verheiratet, bisher nicht als straffällig registriert, wohnhaft in Teheran, verhaftet am 25. Mordad 1388 (16. August 2009) mit einstweiliger Haftanordnung, wird angeklagt:

a) Befehle für Übergriffe gegen die Gefangenen (im Gefängnis Kahrizak) gegeben zu haben;

b) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

c) Beteiligung an der Erstellung und Einreichung eines gefälschten Berichts;

d) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben.

2. Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi, Sohn des Abdollah, geboren 1351 (1972), Ausweisnummer 5, ausgestellt in Kangavar, Shi’a, Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), Schulbildung [„literate“], verheiratet, keine Einträge im Strafregister, im Dienst seit 1376 (1997), wohnhaft in Teheran, verhaftet am 25. Mordad 1388 (16. August 2009) mit einstweiliger Haftanordnung, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen beteilig zu haben, die zur vorsätzlichen Tötung (der Verstorbenen Amir Javadifar, Mohsen Ruholamini und Mohammad Kamrani) führten;

b) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Hoseyn Baghban, Erfan Nazari, Masoud Ebrahimi, Hamed Sadrodini, Shahin Fathi, Mohsen Sadeqi Esfahani, Reza Tavakoli, Behnam Reza’i, Hoseyn Emami Taleqani, Poriya Ramezanian, Nader Khobreh, Amir Asghari, Eshaq Reza’i Niaraki, Amir Aghchelu, Hamed Malekzadeh, Masoud Alizadeh, Seyyed Milad Hoseyni, Reza Fazeli Mostakhdem, Masam Kargar, Ali Najjari, Homan Rajabi, Hataf Soltani, Taha Zaynali, Reza Ahamdi, Amir Emani, Ali Jalilvand, Mehdi Bahmanzadeh, Saman Ganji, Sadeq Sowlati, Peyman Shahna’i, Mehdi Mohammadi Fard, Hoseyn Nasr Esfahani) beteiligt zu haben;

b) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

d) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben.

3. Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian, Sohn des Seyfollah, geboren 1362 (1982), Ausweisnummer 2, ausgestellt in Natanz, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“] , Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), wohnhaft in Teheran, verheiratet, keine Einträge im Strafregister, verhaftet am 25. Mordad 1388 (16. August 2009) mit einstweiliger Haftanordnung, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen beteilig zu haben, die zur vorsätzlichen Tötung (der Verstorbenen Amir Javadifar, Mohsen Ruholamini und Mohammad Kamrani) führten;

b) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Hoseyn Baghban, Erfan Nazari, Masoud Ebrahimi, Hamed Sadrodini, Shahin Fathi, Mohsen Sadeqi Esfahani, Reza Tavakoli, Behnam Reza’i, Hoseyn Emami Taleqani, Poriya Ramezanian, Nader Khobreh, Amir Asghari, Eshaq Reza’i Niaraki, Amir Aghchelu, Hamed Malekzadeh, Masoud Alizadeh, Seyyed Milad Hoseyni, Reza Fazeli Mostakhdem, Masam Kargar, Ali Najjari, Homan Rajabi, Hataf Soltani, Taha Zaynali, Reza Ahamdi, Amir Emani, Ali Jalilvand, Mehdi Bahmanzadeh, Saman Ganji, Sadeq Sowlati, Peyman Shahna’i, Seyyed Masoud Razavi, Mehdi Mohammadi Fard, Hoseyn Nasr Esfahani) beteiligt zu haben;

b) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

d) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

4- Zivilist Mohammad Reza Karami (genannt Mohammad Tifil), Sohn des Ali, geboren  1362 (1982), Ausweisnummer 7687, ausgestellt in Teheran, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], wohnhaftin Teheran, alleinstehend, resident of Tehran, single, Einträge im Strafregister vorhanden, verhaftet am 2. Shahrivar 1388 (24. August 2009) mit einstweiliger Haftanordnung, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen beteilig zu haben, die zur vorsätzlichen Tötung (der Verstorbenen Amir Javadifar, Mohsen Ruholamini und Mohammad Kamrani) führten;

b) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Hoseyn Baghban, Erfan Nazari, Masoud Ebrahimi, Hamed Sadrodini, Shahin Fathi, Mohsen Sadeqi Esfahani, Reza Tavakoli, Behnam Reza’i, Hoseyn Emami Taleqani, Poriya Ramezanian, Nader Khobreh, Amir Asghari, Eshaq Reza’i Niaraki, Amir Aghchelu, Hamed Malekzadeh, Masoud Alizadeh, Seyyed Milad Hoseyni, Reza Fazeli Moghadam (sic; in prior mentions it is listed as Mostakhdem), Masam Kargar, Ali Najjari, Homan Rajabi, Hataf Soltani, Taha Zaynali, Reza Ahamdi, Amir Emani, Ali Jalilvand, Mehdi Bahmanzadeh, Saman Ganji, Sadeq Sowlati, Peyman Shahna’i, Mehdi Mohammadi Fard, Hoseyn Nasr Esfahani) beteiligt zu haben;

5. Oberst Ravanbakhsh Fallah, Sohn des Bahram, geboren 1342 (1963), Ausweisnummer 89, ausgestellt in Roodbar, Shi’a, Schulbildung [„literate“], Leiter der Inspektionseinheit Fateb (Strafverfolgung), im Dienst seit 1360 (1981), verheiratet, keine Einträge im Strafregister, wohnhaft in Teheran, verhaftet am 23. Shahrivar 1388 (14. September 2009) mit einstweiliger Haftanordnung, wird angeklagt:

a) sich an der Einreichung eines gefälschten Berichts beteiligt zu haben;

b) Dienstvorschriften nachlässig gehandhabt und ignoriert zu haben, was zu Todesfällen und körperlichen Verletzungen führte;

c) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

d) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

6. Oberst Mohammad Amerian, Sohn des Rahim, geboren 1344 (1965), Ausweisnummer 232, ausgestellt in Shahrood, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], Diensteinheit Fateb (Leiter der „Fateb Inspections Operations“), verheiratet, keine Einträge im Strafregister, wohnhaft in Teheran, inhaftiert vom 23. Shahrivar 1388 (14. September 2009) bis 30. Aban 1388 (21. November 2009) und gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) Dienstvorschriften nachlässig gehandhabt und ignoriert zu haben, was zu Todesfällen und körperlichen Verletzungen führte;

b) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

c) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

7. (IRGC-) Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh, Sohn des Salman, geboren 1335 (1956), Ausweisnummer 1015, ausgestellt in Teheran, Befehlshaber der Strafvollzugsbehörde für den Kreis Teheran, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], im Dienst seit 1357 (1978), verheiratet, keine Einträge im Strafregister, wohnhaft in Teheran, auf Kaution frei, wird angeklagt:

a) Die Einreichung eines gefälschten Berichts angeordnet zu haben;

b) Dienstrichtlinien nachlässig gehandhabt und ignoriert zu haben, was zu Todesfällen und körperlichen Verletzungen führte.

8. Leutnant [? „3rd Lieutenant“] Seyyed Kazem Ganjbakhsh, Sohn des Ali, geboren 1356 (1977), Ausweisnummer 655, ausgestellt in Gonabad, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], verheiratet, Einträge im Strafregister vorhanden, Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), wohnhaft in Bajestan, inhaftiert vom 11. Shahrivar 1388 (2. September 2009) bis 22. Azar 1388 (13. Dezember 2009) und gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) Übergriffe und Vergehen gegen einen Beschwerdeführer (Masoud Alizadeh) begangen zu haben;

b) Dienstrichtlinien nachlässig gehandhabt und ignoriert zu haben, was zu Todesfällen und körperlichen Verletzungen führte;

c) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

9. Unteroffizier (ostovar) Akbar Rahsepar, Sohn des Jom’eh Ali, geboren 1359 (1980), Ausweisnummer 104, ausgestellt in Khoramabad, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), verheiratet, im Dienst seit 1378 (1999), keine Einträge im Strafregister, wohnhaft in Tehran, inhaftiert vom 11. Shahrivar 1388 (2. September 2009) bis 23. Aban 1388 (11. November 2009) und gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Homan Rajabi, Hataf Soltani, Taha Zaynali, Mehdi Bahmanzadeh, and Saman Ganji) beteiligt zu haben;

b) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

c) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

10. Unteroffizier (Master Sergeant 2nd Class/ostovar dovom) Hamid Zandi, Sohn des Ali Ghorban, geboren 1359 (1980), Ausweisnummer 2677, ausgestellt in Malayer, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], Einträge im Strafregister vorhanden, Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), verheiratet, wohnhaft in Gharchak-e Varamin, inhaftiert vom 15. Shahrivar 1388 (6. September 2009) bis 23. Azar 1388 (14. Dezember 2009) und gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Hoseyn Mahmoudi, Seyyed Milad Hoseyni, Mohamamd Sadeghloo, Porya Hoseyn, and Hoseyn Nasr Esfahani) beteiligt zu haben;

b) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

c) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben;

11. Unteroffizier (Master Sergeant 2nd Class/ostovar dovom) Majid Varva’i, Sohn des Mahmoud, geboren 1356 (1977), Ausweisnummer 13718, ausgestellt in Kermanshah, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], wohnhaft in Teheran, keine Einträge im Strafregister, Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), alleinstehend, inhaftiert, wegen Nichtzahlung der Kaution verblieben in Haft vom 23. Aban 1388 (14. November 2009) bis 11. Azar 1388 (2. Dezember 2009), danach gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Yaghub Salimi, Porya Hoseyn, Hoseyn Nasr Esfahani, Mehdi Mohammadi Fard, and Majid Nokhostin Sarbaz) beteiligt zu haben;

b) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

12. Unteroffizier (gorohban dovom) Mehdi Hoseynifar, Sohn des Mahmoud, geboren 1363 (1984), Ausweisnummer 13718, ausgestellt in Kermanshah, Shi’a, iranischer Staatsbürger, Schulbildung [„literate“], wohnhaft in Teheran, keine Einträge im Strafregister, Diensteinheit Fateb (Gefängnis Kahrizak), verheiratet, im Dienst seit 1386 (2007), inhaftiert vom 12.Mehr 1388 (4. September 2009) bis 23. Azar 1388 (14. Dezember 2009) und gegen Kaution freigelassen, wird angeklagt:

a) sich an den Übergriffen und Vergehen gegen Beschwerdeführer (Mir Masoud Razavi, Porya Hoseyn, Hoseyn Nase Esfahani, Yaghub Salimi, and Mehdi Mohammadi Fard) beteiligt zu haben;

b) sich unziemlich verhalten und damit dem Ansehen und Ruf der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung Schaden zugefügt zu haben;

c) den Gefangenen ihre verfassungsmäßigen Rechte entzogen und ihre Bürgerrechte laut Gesetz über die Wahrung gesetzlich verankerter Rechte missachtet zu haben.

B – DIE ERSTELLUNG DER AKTE

Aufgrund des Berichts des „Supervision of the Rights of the Citizenry and Inquiry Board“ des Justizministeriums der Provinz Teheran, auf Anordnung des ehrwürdigen ersten Vertreters der Justiz und aufgrund der auf Anordnung des erhabenen Obersten Führers erfolgten Schließung der Haftanstalt Kahrizak wurde in der Teheraner Militärstaatsanwaltschaft eine Akte erstellt und an Abteilung 1 der Untersuchungsabteilung übermittelt.

Es folgte eine eingehende Untersuchung, in deren Rahmen die Kläger, die Zeugen und die informierten Parteien detailliert befragt wurden, die Örtlichkeit [der Tatort] untersucht und eine Vielzahl von Informationen bei den relevanten Behörden eingeholt wurde. Die Kläger wurden der Gerichtsmedizin vorgestellt und es wurden fundierte Meinungen und Analysen der Art und Ausmaße der Verletzungen und Schäden der Kläger und über die Ursachen erhalten, die zum Tode der verstorbenen Opfer führten. Die Angeklagten im vorliegenden Fall wurden für die Ermittlungen vorgeladen, und (schließlich) fanden persönliche Treffen zwischen Angeklagten, Klägern und Zeugen statt.

Es folgt eine kurze Beschreibung des Hintergrundes der Ermittlungen, der eingeleiteten Schritte und der erzielten Ergebnisse.

1. Die Geschichte des Gefängnisses Kahrizak, die (allgemeinen) Bedingungen in diesem Gefängnis, die Handlungen der für das besagte Gefängnis zuständigen Beamten und Offiziere, die Ergbnisse der Ermittlungen

Das Gefängnis Kahrizak befindet sich 15 km außerhalb Kahrizaks südlich von Teheran und wurde zur Inhaftierung von Schlägern und Krawallmachern [„thugs and hooligans“] errichtet. Die Haftanstalt unterstand der direkten Aufsicht der Vollzugsbehörden für den Großraum Teheran und unterstand nicht der Rechtsprechung der Gefängnisorganisation der Islamischen Republik Iran. Es folgt eine allgemeine Beschreibung der Gegebenheiten in der besagten Haftanstalt:

1.1 Die fragliche Haftanstalt umfasste sechs reguläre Trakte und zwei Quarantänesektionen. Die Wohnfläche der Quarantänesektion, in der die (bei den Protesten) am 18. Tir 1388 (9. Juli 2009) verhafteten Gefangenen untergebracht waren, betrug 65 m² , es fehlten angemessene Beleuchtung und Klimaanlagen.

1.2 Nach ihrer Ankunft in der Haftanstalt Kahrizak mussten die Gefangenen auf Anordnung des diensthabenden Offiziers vor aller Augen sämtliche Kleidungsstücke ablegen. Nach Angaben der Beschwerdeführer mussten einige Gefangene 45 Minuten lang unbekleidet bleiben. Ihre Unterwäsche wurde weggeworfen, und sie wurden angewiesen, ihre Kleidung mit der Innenseite nach außen anzuziehen. Zur Begründung gaben die Offiziere an, es solle damit einem Befall durch  Läuse vorgebeugt werden.

1.3 Alle 123 Gefangenen des 18. Tir (9. Juli) wurden in einer Quarantänesektion in der Haftanstalt Kahrizak festgehalten, die höchstens 65 m² groß war. Später wurden von den Verantwortlichen der Haftanstalt 37 weitere Gefangene in die Gruppe gebracht, die bereits seit längerer Zeit dort inhaftiert waren und (offiziell) als Schläger und Krawallmacher eingestuft waren. Es war Sommer, und in der Quarantänesektion war es unerträglich heiß. Die anderen Gefangenen der jüngsten Ereignisse [der Proteste im Sommer 2009] wurden in vier Gruppen aufgeteilt und in Käfige (sic) gesperrt, die speziell für Schläger und Krawallmacher vorgesehen waren und in denen sehr wenig Platz war. In jedem Käfig waren mehrere Personen untergebracht.

1.4  In der Quarantänesektion, um die es hier geht, war nicht genug Platz für die Gefangenen, um sich hinzusetzen. Die meisten Gefangenen mussten die gesamte Nacht im Stehen verbringen.

1.5 Die Belüftung der fraglichen Quarantänesektion erfolgte durch fünf sehr kleine Fenster an der Decke [? „at the top“] des Quarantänebereichs. Die Gefangenen geben an, dass drei dieser Fenster geschlossen waren.

1.6 Es gab lediglich zwei Toiletten, die sich neben der fraglichen Quarantänesektion befanden. Eine Toilette war defekt, die andere hatte keine Tür. Die Gefangenen mussten lange anstehen, um die Toilette zu benutzen, und sie mussten barfuß hineingehen. Es gab keine Bade- oder Duschgelegenheit in der Haftanstalt, die Gefangenen hatten keine Möglichkeit, sich zu waschen.

1.7 Es gab nur einen Wasserhahn in dieser Sektion, der in einem unhygienischen Zustand war.

1.8 Die Dieselöldämpfe aus dem Maschinenraum drangen in die Quarantänesektion ein und machten die Luft dort noch schlechter.

1.9 Einer der in Kahrizak Inhaftierten, Mohammad Reza Karami, bekannt unter dem Namen Mohammad Tifil, der wegen „Schlägerei und Krawallen“ inhaftiert war, wurde vom Leiter der Haftanstalt, Oberst (Faraj) Kamijani zum Verantwortlichen für die Sektion gemacht. Dieser Häftling war für diese Position überhaupt nicht geeignet. Er hat ein langes Vorstrafenregister, hatte schon einmal 13 Monate in dieser Haftanstalt verbracht und war sehr gewalttätig.

1.10 Die (der) wachhabende(n) Offizier(e) und der Verantwortliche für die Sektion, Mohammad Tifil, schlugen mehrfach eintreffende Gefangene zusammen, verprügelte sie aufs Heftigste und verletzte sie mit Rohren.

1.11 Die tägliche Essensration für die Gefangenen in Kahrizak bestand aus einer kleinen Kartoffel und einem halben Lavash-Brot. Diese Ration bekamen die Gefangenen zwei Mal täglich. Infolgedessen verschlechterte sich die körperliche Verfassung der Gefangenen ernstlich, und sie wurden anfälliger für Krankheiten und [Verletzungen durch] Übergriffe.

1.12 Der (die) wachhabende(n) Offizier(e) und der Verantwortliche für die Sektion fügten den Gefangenen schwere Schläge und Misshandlungen zu. Der Gefangene, der als Aufseher fungierte, verursachte unzählige Verletzungen. Hinzu kamen Infektionen, die sich bei den Gefangenen infolge der allgemeinen Bedingungen in der Haftanstalt, den ungünstigen gesundheitlichen Bedingungen und der unhygienischen Umgebung ausbreiteten. Die Gefangenen, die während der Schicht von Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) und während der Schicht von Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi am 20. Tir 1388 (11. Juli 2009) eintrafen, hatten unter den heftigsten Übergriffen zu leiden.

1.13 Obwohl in der Haftanstalt Kahrizak ein Arzt und ein medizinischer Assistent anwesend waren, waren die Bedingungen in der Haftanstalt sehr unhygienisch. In der Quarantänesektion herrschte ein unangenehmer und fauliger Geruch. Die Bitten von Gefangenen, in die Krankenstation gebracht zu werden, wurden regelmäßig ignoriert. Diejenigen, die dorthin kamen, wurden nicht richtig behandelt. Die Gefangenen erhielten nicht einmal die Medikamente, die ihnen verschrieben wurden.

1.14 In der Quarantänesektion gab es keinen Teppich, und alle, die dort festgehalten wurden, waren barfuß. Die allgemeine unhygienische Situation führte zu vielen Infektionen, alle Insassen hatten Augeninfektionen. Einige waren ohnmächtig und hatten Schaum vor dem Mund.

1.15 Aussagen der Beschwerdeführer zufolge bewegten sich einige der Schläger, die mit den Gefangenen zusammen in der Quarantänesektion untergebracht waren, nackt oder halbnackt durch den Raum, was zeigt, dass die Behörden in der Haftanstalt Kahrizak ethische und religiöse Standards missachteten und die entsprechenden Regeln nicht durchsetzten.

1.16 In der Haftanstalt Kahrizak gab es für die Gefangenen keinen Ort und keine geeigneten räumlichen Bedingungen, um ihre täglichen Gebete zu verrichten.

1.17 Vom Zeitpunkt der Verhaftung der Gefangenen bis zu ihrer Verlegung ins Evin-Gefängnis wurden ihre Familien nicht über ihren Aufenthaltsort informiert und waren in extremer Sorge. Weil es keine Informationen über den Aufenthaltsort der Gefangenen gab, wandten sich diese Familien wiederholt an die Gerichtsmedizin, die Staatsanwaltschaft, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, um nach ihren vermissten Kindern zu suchen. Zwar wurden von jedem Gefangenen bei der Inhaftierung zwei Telefonnummern und die Adresse aufgenommen, aber es wurde nichts unternommen, um die Familien über den Verbleib ihrer Kinder in Kenntnis zu setzen.

1.18 Die Spuren und Beweise für die Angriffe und Schläge waren zum Zeitpunkt der Befragungen im Büro der Staatsanwaltschaft bei vielen Gefangenen noch deutlich zu sehen, obwohl seit ihrer Haft in Kahrizak mehrere Monate vergangen waren. Die Untersuchungen und Berichte der Gerichtsmedizin bestätigen ebenfalls, dass die Gefangenen zusammengeschlagen und angegriffen wurden (S. 629; 639; 786; 877; 978; …).

1.19 Die Offiziere, die die Gefangenen bei ihrem Transfer von Kahrizak ins Evin-Gefängnis begleiteten – darunter Leutnant (3rd Lieutenant) (Seyyed Kazem) Ganjbakhsh und Unteroffizier (ostovar) (Akbar) Rahsepar – legten eine grobe Missachtung des sich verschlechternden Zustandes einiger Gefangener an den Tag und beleidigten sie, obwohl sie von anderen Gefangenen immer wieder auf den kritischen Zustand dieser Gefangenen hingewiesen wurden.

1.20 Die Offiziere, die die Gefangenen bei ihrem Transfer von Kahrizak ins Evin-Gefängnis begleiteten, weigerten sich, den Gefangenen Wasser zu geben. Bei Ankunft im Evin-Gefängnis fiel der [später] verstorbene Gefangene Mohsen Rouholamini ins Koma, bevor er überhaupt im Gefängnis registriert wurde. Unterdessen verhielt sich Leutnant  (Seyyed Kazem) Ganjbakhsh weiterhin völlig achtlos (gegenüber der Lebensgefahr für Mohsen Rouholamini).

1.21 (Leutnant) Oberst Faraj Kamijani (Leiter der Haftanstalt Kahrizak) wusste genau, dass die Gefangenen von den Offizieren geschlagen und verprügelt wurden. Als er vom Tod des Gefangenen Amir Javadifar erfuhr, wollte er der Verantwortung ausweichen und den Tod des Gefangenen mit einer Meningitiserkrankung erklären. Dafür wandte er sich an Dr. Farahmandpour, den Direktor der Krankenstation der Einheit Fateb, und forderte ihn auf, als Todesursache Meningitis zu bescheinigen und zu schreiben, dass Javadifar innerhalb des Gefängnisses Kahrizak gestorben sei. Er legte Dr. Farahmandpour sogar einen vorgefertigten Text zur Unterschrift vor, die Dr. Farahmandpour jedoch verweigerte. Daraufhin kontaktierten Oberst Toumari vom Büro der Leitung der IRGC-Revolutionsgarden (wie vorgelegt) und Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh (Befehlshaber der Polizei im Großraum Teheran) Dr. Farahmandpour telefonisch und forderten ihn auf, den fraglichen Text zu unterschreiben. Oberst (Dr.) Farahmandpour weigerte sich nochmals, den gefälschten Bericht zu unterschreiben. Hierauf wandte sich Oberst (Faraj) Kamijani an Dr. (Ramin) Pourandarjani, der im Rahmen seines Militärdienstes der Krankenstation der Haftanstalt Kahrizak zugeteilt war, und forderte ihn auf, den gefälschten Bericht zu unterschreiben. Dr. (Ramin) Pourandarjani verweigerte seine Unterschrift ebenfalls. Schließlich wurde von Oberst (Ravanbakhsh) Fallah ein gefälschter Bericht in Form eines Briefes an die Teheraner Allgemeine und Revolutionäre Staatsanwaltschaft erstellt und von Oberst (Faraj) Kamijani unterschrieben. Aus dem Bericht ging folgendes hervor:

1) Mohsen Ruholamini habe nach seiner Überführung ins Evin-Gefängnis in der Quarantänestation dieses Gefängnisses Krämpfe bekommen und sei daraufhin vom Personal der Krankenstation (in Evin) in das Shohada-Krankenhaus gebracht worden;

2) Nach Angaben des Mehr-Krankenhauses, des Shohada-Krankenhauses in Tajrish und des Loghman-Krankenhauses seien alle drei Beschuldigten [sic, die Gefangenen Javadifar, Rouholamini, Kamrani] an Meningitis gestorben. Alle drei Krankenhäuser hätten Meningitis als Ursache des Todes der drei verstorbenen Gefangenen angegeben;

3) die Krankenstation im Gefängnis Kahrizak 210 habe als Todesursache für (Amir) Javadifar zudem Atemwegskomplikationen, Herzversagen und Meningitis angegeben;

4) die (verstorbenen) Beschuldigten seien während ihres Aufenthalts in der Haftanstalt (Kahrizak) auf keine Weise und mit keinen Mitteln misshandelt worden (S. 2691-92 der Akte, Band 14 (sic)).

Die Angeklagten (Oberst Ravanbakhsh) Fallah und (Oberst Faraj) Kamijani erklären, dass der Wortlaut des gefälschen Briefes  (an die Teheraner Allgemeine und Revolutionäre Staatsanwaltschaft) ihnen vom [damaligen] Teheraner Generalstaatsanwalt Herrn Saeed Mortazavi vorgegeben worden sei. Herr Mortazavi habe ihnen gesagt, sie sollten der Teheraner Allgemeinen und Revolutionären Staatsanwaltschaft einen Bericht für bestimmte Zielsetzungen vorlegen (S. 1814 der Akte, Band 9). Wie aus S. 1985 der (jetzigen) Akte, Band 10 hervorgeht, erklärte Oberst (Ravanbakhsh) Fallah zudem, er habe vom Büro des Generalstaatsanwalts von Teheran (Saeed Mortazavi) aus das Büro von IRGC-Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh angerufen, um ihn über Herrn Mortazavis Bitte in Kenntnis zu setzen. Oberst Fallah zufolge habe Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh ihm Order erteilt, mit dem (damaligen) Generalstaatsanwalt von Teheran (Saeed Mortazavi) zu kooperieren.

2. Aufnahme der Gefangenen, die während der Ereignisse nach der Wahl festgenommen worden waren, in der Haftanstalt Kahrizak

2.1 Eine Person namens Mir Masoud Razavi war der erste bei den Ereignissen nach der Wahl Verhaftete, der von der Sicherheitspolizei Fateb am 25. Khordad 1388 (15. Juni 2009) ins Gefängnis Kahrizak gebracht wurde. Er wurde am 20. Tir 1388 (18. Juli 2009) freigelassen. Während seiner Inhaftierung war er in verschiedenen Trakten untergebracht, in denen Schläger und Krawallmacher festgehalten wurden.

2.2 Am 26. Khordad 1388 (16. Juni 2009) wurde eine Gruppe von 18 Gefangenen, die alle bei den Ereignissen [Demonstrationen] in Teheran (vor dem 18.Tir/9. Juli) verhaftet worden waren, in die Haftanstalt Kahrizak gebracht. Diese Gruppe bestand aus Hesam Kamangar, Amir Arsalan Mohammadzadeh, Hoseyn Mahmoudi, Amin Shafi’i, Ali Azimi, Arvin Alizadeh, Mohammad Reza Moniri, Hassan Razaghi, Seyyed Abuzar Musavi, Sattar Rahimi und Akbar Ezzati. Diese Gruppe wurde am 6. Tir 1388 (27. Juni 2009), 11 Tage nach ihrer Ankunf in Kahrizak, ins Evin-Gefängnis überführt. Während ihrer Zeit in Kahrizak waren die genannten Personen in Sektion 3 des Gefängnisses zusammen mit 26 offiziell als „Schläger und Krawallmacher“ klassifizierten Häftlingen untergebracht.

2.3 Am 29. Khordad 1388 (19. Juni 2009) wurden zwei Personen namens Porya Hoseyn und Mehdi Mohamamdifar ins Gefängnis Kahrizak eingeliefert, inhaftiert und am 6. Tir 1388 (27. Juni 2009) ins Evin-Gefängnis überstellt. Auch diese beiden Gefangenen waren [in Kahrizak] zusammen mit Schlägern und Krawallmachern untergebracht.

2.4 Am 3. Tir 1388 (24. Juni 2009) wurden neun Personen namens Amir Hoseyn Baba’i, Amir Sohrabi, Yaghub Salimi, Nima Nokhostin, Ramin Aghazadeh Ghahramani, Majid Nokhostin, Hojat Darvishi, Majid Sohrabi und Saman Abuzari ins Gefängnis Kahrizak eingeliefert. Sie wurden am 6. Tir 1388 (27. Juni 2009) ins Evin-Gefängnis verlegt und von dort am 8. Tir 1388 (29. Juni 2009) freigelassen.

2.5 Am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) um 15:30 Uhr trafen 22 Gefangene in Kahrizak ein. Es handelte sich um Morteza Mohammadipour, Amir Aghari, Mehdi Pourshabumi, Morteza Sohrabi, Ali Bakhshayeshi, Hamed Pouladi, Shahram Kordestanchi, Hafez Mohtaj, Vahid Vakili, Siyavosh Yusef-Shahi, Bahmad Omidvar, Behzad Ansari, Nader Ahamdi, Amir Aghchelu, Mohammad Aghabalazadeh, Nader Jowlani, Milad Haqpour, Ali Reza Ardalan, Mohammad Reza Mirza Ali Akbar, Sajad Nurmohammad-abadi, Faramarz Mafakheri und Davood Mansuri. Die Gruppe wurde von der Sicherheitspolizei nach Kahrizak gebracht. Nach ihrer Übergabe an die Haftanstalt wurde die Gruppe in kleinere Gruppen aufgeteilt, die in verschiedenen Sektionen zusammen mit Schlägern und Krawallmachern untergebracht wurden.

2.6 Um 18:30 Uhr am selben Tag, also am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) wurden von der Sicherheitspolizei weitere 118 Gefangene nach Kahrizak gebracht, die am 18. Tir 1388 (9. Juli 2009) verhaftet worden waren. Ihre Namen sind im Gefängnisregister aufgeführt. Diese Gefangenen wurden in der Quarantänesektion untergebracht.

2.7 Um 22:00 Uhr des selben Tages (19. Tir 1388/10. Juli 2009) brachte die Sicherheitspolizei fünf neue Gefangene ins Gefängnis Kahrizak. Es handelte sich um Yusef Emami, Hamed Naderi, Ahamd Zamanpour, Sajad Abadi Azar und Shahram Reza’i.

2.8 Die 145 Gefangenen, die in drei separaten Gruppen (22+118+5) am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) nach Kahrizak gebracht worden waren, wurden fünf Tage später auf Anordnung des Vertreters für Sicherheitsfragen bei der Allgemeinen und Revolutionären Staatsanwaltschaft Teheran am 23. Tir 1388 (14. Juli 2009) ins Evin-Gefängnis verlegt. Drei dieser Gefangenen starben.

3. Die Aussagen der Beschwerdeführer und informierten Quellen über die an den Gefangenen begangenen Schläge und Körperverletzungen

Nach dem Tod der drei verstorbenen Gefangenen und im Zuge der schrittweisen Freilassung von Beschuldigten, die während der jüngsten Unruhen [im Sommer 2009] verhaftet worden waren, reichten außer den Familien der drei Verstorbenen auch 98 der (ehemaligen) Gefangenen Beschwerde über die Behandlung (im Gefängnis Kahrizak) ein.

Die Beschwerdeführer geben an, dass sie bei ihrer Ankunft in Kahrizak von den diensthabenden Offizieren geschlagen und misshandelt worden waren. Sie seien gezwungen worden, sämtliche Kleidungsstücke abzulegen und vor aller Augen nackt dazustehen. Dann wurden sie in die 65 m² große Quarantänesektion gebracht, wo man sie mit 37 Insassen des Gefängnisses zusammenlegte, die als sogenannte „Schläger und Krawallmacher“ klassifiziert waren. Die Beschwerdeführer geben außerdem an, dass keine Möglichkeiten für die Vollziehung ihrer religiösen Pflichten (z. B. tägliche Gebete) gegeben waren. Sie geben an, dass das Essen im Gefängnis äußerst unzureichend war, dass sie zwei Mal täglich etwas Brot und eine Kartoffel bekommen hätten und dass das Trinkwasser sehr unhygienisch war.

Einer der Beschwerdeführer namens Mir Masoud Razavi berichtet in seiner eingereichten Beschwerde, dass einer der damals diensthabenden Offiziere ihn im Gelände außerhalb der Haftanstalt bis zur Taille in ein Loch eingegraben und dort 10 Stunden lang, vom 25. Khordad 1388 (15. Juni 2009)  20:00 Uhr abends bis zum 26. Khordad 1388 (16. Juni 2009) 6:00 Uhr morgens ohne Wasser und Nahrung sich selbst überlassen habe. Die Nachforschungen bei dem infragekommenden Unteroffizier (Sergeant 2nd Class/gorohban dovom) Mehdi Hoseynifar haben ergeben, dass er sich zu dieser Tat bekannt hat, aber angibt, auf Anweisung des Leiters der Haftanstalt Kahrizak gehandelt zu haben. Nach einer persönlichen Gegenüberstellung mit [Gefängnisdirektor] Oberst Faraj Kamijani widerrief er jedoch seine frühere Aussage und gab zu, wie auf S. 2260 der Akte angegeben, allein für die Tat verantwortlich zu sein und mit der Tat seinem Ärger habe Luft machen wollen.

Es ist anzumerken, dass 51 Beschwerdeführer im Zuge der Ermittlungen ihre Beschwerden zurückgezogen haben. Die übrigen Beschwerdeführer sowie die Familien der drei verstorbenen Gefangenen blieben hingegen bei ihrer Beschwerde.

Die Beschwerdeführer in dieser Akte sind die Herren Morteza Sohrabi (S. 92, Band 1),  Hamed Naderi (S. 96, Band 1); Hamed Puladi (S. 97, Band 1);  Samad Mahami (S. 97, Band 1); Mohammad Hoseyn Rashidnia (S. 209, Band 2); Nima Vaziri (S. 211, Band 2); Farid Ebrahimzadeh (S. 217, Band 2);  Emad Yaganeh (S. 258, Band 2);  Hamed Sadodini (S. 274, Band 2); Davood Mansuri (S. 277, Band 2);  Shahin Fathi (S. 292, Band 2); Reza Zoughi (S. 378, Band 2); Hoseyn Emami Taleqani (S. 410, Band 2); Amir Aghchelu (S. 558, Band 3); Masoud Alizadeh (S. 576, Band 4); Porya Ramezanian (S. 531, Band 3); Akbar Taheri (S. 548,  Band 3);  Mohammad Mohammadpur (S. 572, Band 3); Milad Hoseyni (S. 683, Band 4);  Seyyed Ashkan Khorasani (S. 637, Band 4); Maysam Kargar (S. 643, Band 4); Ali Najjari (S. 681, Band 4); Ali Reza Hoseynian (S.  720, Band 4); Homan Rajabi (S. 726,  Band 4); Hatef Soltani (S. 730, Band 4); Taha Zaynali (S. 735, Band 4); Mehdi Bahmanzadeh (S. 849, Band 5); Reza Ahmadi (S. 751, Band 4); Saman Ganji (S. 854, Band 5); Ali Reza Esfahani (S. 868, Band 5); Nader Najafi (S. 1139, Band 6); Peyman Shahabi (S. 1154, Band 6); Mohammad Mohammadpur (S. 1220, Band 9); Hoseyn Nasr Esfahani (S. 1039, Band 10); Davood Mansuri (S. 1186, Band 6); Faramarz Mafakheri (S. 90, Band 1); Hoseyn Baghban (S. 155, Band 1);  Saman Mahami (S. 222, Band 2); Reza Ebrahimzadeh (S. 239, Band 2); Mehdi Maleki (S. 249, Band 2); Ali Akbar Khoshakhlagh (S. 380, Band 2); Mohammad Farokhi Yaganeh (S. 499, Band 3); Hamed Zandifar (S. 505, Band 3); Mohammad Sadeghlu (S. 716, Band 4); Hamid Hajarha (S. 781, Band 4); Mohammad Mohammadi (S. 115, Band 5); Ahmad Zamanpur (S. 144, Band 5); Sadegh Sowlati (S. 1128, Band 6) und Mohammad Farokhi Yaganeh (S. 499, Band 3) (Anm. d. Übers.: Der letzte Name taucht zwei Mal auf).

Ihre Beschwerden beziehen sich auf Vorwürfe wie Schläge mit Schlagstöcken und Fäusten, wiederholtes Treten, Schläge mit Gürteln, körperliche Auseinandersetzungen, körperliche Strafen wie z. B. aus sitzender Position aufspringen auf ein oder zwei Beine oder erzwungenes Kriechen auf allen Vieren über heißen Asphalt zur Mittagszeit.

Die Familien der verstorbenen Gefangenen haben Qesas (Todesstrafe) gefordert (Seiten 689, 1112 und 1174 der Akte).

4. Die Verstorbenen, Zusammenfassung der Situation, Todesursache

4.1 Der Verstorbene Mohsen Rouholamini, geboren 1363 (1984), war zum Zeitpunkt seines Tode 25 Jahre alt. Am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) wurde er von der Staatsanwaltschaft der Sicherheitsbehörden in Teheran [? „Tehran Security Prosecutor’s Office (Dadsara-ye Amniyat-e Tehran)“] nach Kahrizak eingewiesen und mit einer einstweiligen Haftanordnung in Gewahrsam genommen. Infolge der Schläge und Körperverletzungen, die ihm in Kahrizak zugefügt wurden, war in sehr schwacher (wörtl.: „disagreeable“/“misslich“) körperlicher Verfassung. Die zuständigen Offiziere haben sich nicht nur nicht mit seinem Zustand befasst, sondern ihn auch noch beleidigt. Sein Zustand verschlechterte sich derart, dass er vor seiner Einweisung ins Evin-Gefängnis am 23. Tir 1388 (14. Juli 2009) infolge der in Kahrizak erlittenen Übergriffe und Misshandlungen sowie der schlechten Bedingungen seiner Unterbringung [in Kahrizak] ins Koma fiel.

Nach großen ungerechtfertigten Verzögerungen und Aufschüben waren die diensthabenden Offiziere schließlich gezwungen, ihn ins Shohada-Krankenhaus in Tajrish einzuliefern.  Die Offiziere, die ihn dorthin brachten, verheimlichten seine wahre Identität und gaben dem Krankenhaus gegenüber an, seine Identität sei nicht bekannt. Die fragliche Person starb im Krankenhaus am Morgen des 24. Tir 1388 (15. Juli 2009) um 6:10 Uhr.

Wie auf S. 655, 656 und 657 von Band 4 der vorliegenden Akte ersichtlich, wies die Leiche bei der Autopsie unzählige Spuren und Anzeichen von Schlägen und Verletzungen auf, die im Bericht des Gerichtsmediziners dokumentiert sind. Die aus 13 Spezialisten bestehende medizinische Kommission in der Gerichtsmedizin identifizierte die Spuren und Verletzungen als Anzeichen für eine Körperverletzung und erklärte die Todesursache durch „körperlichen und psychischen Stress, verursacht durch unzählige Schläge und schlechte Haftbedingungen“. Als Todesursache wurde eine systemische Entzündungsreaktion der lebenswichtigen Organe genannt, die zu Organversagen und schließlich zum Tod führte. Die im Krankenhaus durchgeführten Tests  lassen nicht auf über das Blut bzw. Meningitis verbreitete Infektionen schließen (wie behauptet worden war). Demzufolge waren es durch Körperverletzung und Schläge mit harten Gegenständen verursachte Verletzungen, die zum Tode der Person führten (S. 650, Band 4).

Daraufhin erklärte die siebenköpfige Ärztekommission in der Gerichtsmedizin auf Anfrage des Untersuchungsrichters, dass der Tod der Person durch die Schläge und Verletzungen verursacht wurde, die die Person in den 72 Stunden vor seinem Tode erlitten hatte  (S. 2250, Band 11).

4.2 Der Verstorbene Amir Javadifar, geboren 1363 (1984), war zum Zeitpunkt seines Todes 25 Jahre alt. Am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) wurde er von der Staatsanwaltschaft der Sicherheitsbehörden in Teheran [? „Tehran Security Prosecutor’s Office (Dadsara-ye Amniyat-e Tehran)“] nach Kahrizak eingewiesen und mit einer einstweiligen Haftanordnung in Gewahrsam genommen. Sein physischer Zustand war infolge der bei seiner Verhaftung erlittenen Körperverletzungen und der während der Haft im Gefängnis Kahrizak zugefügten Schläge sehr kritisch. Er starb an diesen Verletzungen sowie weiteren Schäden, die er infolge der Haftbedingungen in Kahrizak erlitten hatte, im Bus auf dem Weg ins Evin-Gefängnis am 23 Tir 1388 (14. Juli 2009) um 00:15 Uhr. Bei der Autopsie der Leiche, beschrieben auf S. 653 und 651, Band 4, wurden unzählige Spuren und Verletzungen entdeckt, die aus den durch die Gerichtsmedizin dokumentierten Körperverletzungen stammen. Die 13köpfige Ärztekommission führte seinen Tod auf eine Vielzahl von Schlägen gegen Weichteile des Körpers und Komplikationen infolge von Schlägen mit einem harten Gegenstand zurück (S. 652, Band 4). Die 7köpfige Ärztekommission der Gerichtsmedizin teilte auf Anfrage des Untersuchungsrichters ebenfalls mit, dass der Tod der Person durch die Schläge und Verletzungen verursacht wurde, die der Person 72 in den Stunden vor seinem Tod zugefügt wurden (S. 2251, Band 11).

4.3 Der Verstorbene Mohammad Kamrani, geboren 1370 (1991), war zum Zeitpunkt seines Todes 18 Jahre alt. Am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) wurde er von der Staatsanwaltschaft der Sicherheitsbehörden in Teheran [? „Tehran Security Prosecutor’s Office (Dadsara-ye Amniyat-e Tehran)“] nach Kahrizak eingewiesen und mit einer einstweiligen Haftanordnung in Gewahrsam genommen. Nach vier Tagen in Kahrizak fiel er während der Verlegung ins Evin-Gefängnis auf dem Weg dorthin ins Koma. Er wurde zunächst ins Loghman-e Hakim-Krankenhaus gebracht und von seinem Vater dann ins Mehr-Krankenhaus gebracht, wo er am 25. Tir 1388 (16. July 2009) starb. Die Autopsie der Leiche ergab Anzeichen für eine Vielzahl von Körperverletzungen, die auf S. 359, Band 4 dokumentiert sind. Die 13köpfige Ärztekommission bestätigte die Zeichen der Körperverletzungen am Körper des Verstorbenen und erklärten Nierenversagen infolge einer Vielzahl von Schlägen auf das Muskelgewebe mit harten Gegenständen zur Todesursache (S. 659, Band 4). Die 7köpfige Ärztekommission erklärte auf Anfrage des Untersuchungsrichters die Schläge und Verletzungen, die die Person in den 72 Stunden vor seinem Tod erlitten hatte, zur Todesursache.

5. Ergebnisse der Befragung der Angeklagten

5.1 Oberstleutnant Faraj Kamijani, Leiter der Haftanstalt Kahrizak
Die fragliche Person erteilte die Anordnung, die neuen Gefangenen, die während der jüngsten Ereignisse [der Proteste im Sommer 2009] verhaftet wurden, trotz der begrenzten räumlichen Verhältnisse in der Haftanstalt Kahrizak dort aufzunehmen. Als Grund für diese Entscheidung nennt er eine ihm von Oberst Amerian übermittelte Anordnung von IRGC-Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh.

Laut Geständnis des Offiziers und laut Aussagen der Beschwerdeführer hatte Oberst Faraj Kamijani die Übergriffe gegen die Gefangenen angeordnet.  Der Oberst (Kamijani) hatte im Zuge der Ermittlungen angegeben, dass allen Beamten auf dem Posten Fateb die Bedingungen und Zustände in der Haftanstalt Kahrizak in vollem Ausmaß bekannt waren und dass alle Aktionen mit diesen Beamten koordiniert worden waren. Bezüglich der Essensrationen für die Gefangenen und auf die Frage, warum sie nicht ausreichend Nahrung bekamen, sagte der Angeklagte, diese Entscheidungen seien auf höherer Befehlsebene getroffen worden. Er sagte, Kahrizak sei keine Haftanstalt gewesen, sie (die höheren Stellen) hätten [dort] eine Müllhalde (sic) errichtet. Es seien nur zwei Tankwagen mit Wasser und zwei Essensrationen für die Gefangenen  in die Haftanstalt gebracht worden.

Der Angeklagte gab zu, auf Anordnung von Oberst Fallah einen gefälschten Bericht an die Allgemeine und Revolutionäre Staatsanwaltschaft Teheran geschickt zu haben, in dem es hieß: „Nach Angaben des Mehr-Krankenhauses, des Shohada-Krankenhauses in Tajrish und des Loghman-Krankenhauses starben alle drei Beschuldigte an Meningitis. Auch die Krankenstation in Kahrizak hat Meningitis und Herzversagen als primäre Todesursache bei (Amir) Javadifar festgestellt. (Weiterhin) wurden die Beschuldigten [die Gefangenen] während ihres Gewahrsams in der Haftanstalt (Kahrizak) mit keinen Mitteln und in keiner Weise misshandelt.“

Laut Inhalt der Akte und laut Zeugenaussagen war der Angeklagte zugegen und hat persönlich miterlebt, wie die Offiziere und Wachen in Kahrizak die Gefangenen misshandelten (S. 1005, 897, 993, 997, 1215, 1848, 1563, 1724, 2464-2467, Band 12).

5.2 Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi, wachhabender Offizier am 20. und 23. Tir 1388 (11. und 14. Juli 2009):
Die besagte Person holte die Gefangenen am 20. Tir 1388 (11. Juli 2009) um 13:00 Uhr aus der Quarantänestation und zwang sie, auf dem heißen Asphalt zu sitzen, auf einem oder zwei Beinen zu hüpfen oder auf allen Vieren über den heißen Asphalt zu kriechen. Einige zwang er dazu, sich dabei auf den Rücken von Mitgefangenen zu setzen. Jeder, der sich weigerte, erhielt Schläge mit PVC-Röhren. Der Angeklagte erklärt, er habe von Oberst Faraj Kamijani die Anordnung erhalten, die Gefangenen zu schlagen und zu verletzen. Einige der Gefangenen sagten Ähnliches aus (es ist unklar, ob mit „Gefangenen“ in diesem Fall die Gefangenen in Kahrizak gemeint sind oder die Angeklagten in dieser Akte).

Am selben Tag (20.Tir 1389/11. Juli 2009) holte der besagte Unteroffizier (ostovar) drei Gefangene namens Masoud Alizadeh, Saman Mahami und Ahamd Baluchi unter dem Vorwand regelwidrigen Verhaltens aus der Quarantänestation und schlug sie zusammen. Er ordnete an, die drei Gefangenen an den Füßen aufzuhängen und sie mit Rohren [„pipes“] zu schlagen. Er selbst beteiligte sich zusammen mit zwei weiteren Angeklagten in diesem Fall, Mohammad Karami und Leutnant (3rd lieutenant) (Seyyed Kazem) Ganjbakhsh an dieser Aktion (Akte S. 166, 927, Band 5; S. 1163, Band 6; S. 1354, Band 7; S. 1789, Band 9; und  893 (Band?)).

Im Zuge der Ermittlungen bekannte sich Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi offen zu den Körperverletzungen und Misshandlungen der Gefangenen, wie sie auf S. 933, Band 5 der Akte beschrieben sind. Er gibt allerdings an, dass Oberst Fallah, Leiter der Inspektionseinheit Fateb (Strafverfolgung), und Oberst Kamijani, Leiter der Haftanstalt Kahrizak, ihn angewiesen hätten, die Gefangenen ohne Nachsicht  zu behandeln und hart anzufassen, anderenfalls würde er diszipliniert und erhielte Verweise.

Zusätzlich zu den oben angeführten Fällen hatte der Angeklagte in persönlichen Gegenüberstellungen mit ehemaligen Gefangenen andere Fälle von Körperverletzung an Gefangenen zugegeben, beschrieben auf S. 166 Band 1; S.  893 und 927 Band 5; S. 1165, 1167 und 1219 Band 6; S. 1354 Band 7;  S. 1788 und 1790 Band 9; S. 2361 Band 12.

5.3 Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian, wachhabender Offizier am 19. und 22. Tir 1388 (10. und 13. Juli 2009)
Dem Inhalt der Akte zufolge hatte die besagte Person den Gefangenen bei ihrer Ankunft in der Haftanstalt Kahrizak am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) befohlen, sämtliche Kleidungsstücke abzulegen, und die Gefangenen geschlagen und misshandelt. Im Verlauf der Ermittlungen gab er offen zu, die Gefangenen geschlagen zu haben und gibt an, damit der gängigen Praxis in der Haftanstalt Kahrizak gefolgt zu sein (S. 1002 und 931 – 944, Band 5, S. 1359 Band 7 der Akte).

Der Angeklagte war am 22. Tir 1388 (13. Juli 2009) wachhabender Offizier in der Haftanstalt Kahrizak. Er rief die Gefangenen aus der Quarantänestation zum Appell und begann dann zusammen mit dem Angeklagten Mohammad Karami, die Gefangenen mit PVC-Röhren zu schlagen. In persönlichen Gegenüberstellungen mit den Beschwerdeführern, die ihn wegen dieser Tätlichkeiten angezeigt hatten, gestand er weitere Fälle von Körperverletzung an Gefangenen, erwähnt auf S. 889 Band 5, S. 936 Band 5, S. 1358 Band 7 und S. 2360 Band 12.

5.4 Zivilist Mohammad Reza Karami (bekannt unter dem Namen Mohammad Tifil)
Die besagte Person hat ein langes Strafregister und war einer der als „Schläger und Krawallmacher“ klassifizierten Insassen der Haftanstalt Kahrizak. Er wurde auf Anordnung des Direktors der Haftanstalt Kahrizak Oberst Faraj Kamjani zum Aufseher für die (Quarantäne(?)-)Sektion gemacht. Im Verlauf der Ermittlungen hat er zugegeben, auf Anordnung der Gefängnisbeamten Gefangene mit einer PVC-Röhre beleidigt (sic)[dies könnte ein verbrämter Ausdruck für Vergewaltigung sein, d. Übers.] , sie angegriffen und geschlagen zu haben. Er habe die drei Gefangenen Masoud Alizadeh, Saman Mahami und Ahamd Baluchi an den Füßen aufgehängt und bestraft (sic). Er benutzte diverse Vorwände, um die Gefangenen zu beleidigen, zu misshandeln und physisch zu verletzen (S. 1348 und 2407 bis 2409 der Akte (sic; Band?)).

Gemeinschaftlich mit diensthabenden Offizieren schlug und attackierte er in den 5 Tagen vom 19. –  23. Tir 1388 ( 10. – 14. Juli 2009) alle Gefangenen (die während der Ereignisse nach der Wahl verhaftet worden waren. Darüberhinaus gab er einen weiteren Fall von Körperverletzung (S. 770 Band 4; S. 2407 Band 6) gegen einen Beschwerdeführer zu und akzeptierte weitere Anklagen wegen Körperverletzung auf der Grundlage der Aussagen mehrerer Beschwerdeführer, nachdem persönliche Gegenüberstellungen mit diesen Beschwerdeführern stattgefunden hatten.

5.5 Oberst Ravanbakhsh Fallah, Leiter der Inspektionseinheit Fateb (Strafverfolgung)
Die besagte Person gibt zu, am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) nach Erhalt der telefonischen Anordnung vom Büro des IRGC-Brigadegenerals Azizollah Rajabzadeh, die Gefangenen, die bei den Unruhen [im Sommer 2009] verhaftet worden waren, nach Kahrizak zu schicken, diesen Befehl an Oberst Amerian weitergegeben zu haben. Der Angeklagte gibt außerdem zu, nach der notwendigen Absprache mit IRGC-Brigadegeneral (Azizollah) Rajabzadeh und auf Anordnung des [damaligen] Generalstaatsanwalts Saeed Mortazavi einen Brief mit gefälschtem Inhalt über die Todesursache der verstorbenen Gefangenen erstellt zu haben, indem erklärt wird, dass die Gefangenen in Kahrizak nicht misshandelt wurden. Dieser Brief wurde Oberstleutnant (Faraj) Kamijani (den Direktor der Haftanstalt Kahrizak) zur Unterschrift vorgelegt (S. 1015, 1158, 1814 bis 1816, 2458, 2459; sowie Protokoll der arrangierten Gegenüberstellung zwischen IRGC-Brigadegeneral (Azizollah) Rajabzadeh und Oberst Fallah, siehe S. 1985 Band 10 der Akte).

Wie auf S. 1814 der Akte festgehalten, gibt Oberst Fallah zu, dass der damalige Teheraner Generalstaatsanwalt (Saeed) Mortazavi ihm gegenüber angedeutet habe, dass ein solcher Brief für besondere Zielsetzungen erstellt werden müsse und dass Herr Mortazavi selbst Oberst Fallah den Wortlaut diktiert habe (der den Wortlaut aufschrieb).

5.6 Oberst Mohammad Amerian, Leiter der „Fateb Inspections Operations“

Die besagte Person gibt zu, nach einem Telefonat mit dem Adjutanten des Befehlshabers der Vollzugsbehörden für Großraum Teheran am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009), der ihm den Befehl von IRGC-Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh weiterleitete, sowie nach einem Telefonat mit Oberst Ravanbakhsh Fallah, Leiter der Inspektionseinheit Fateb (Strafverfolgung), dem diensthabenden Offizier in der Haftanstalt Kahrizak Befehl erteilt zu haben, die Gefangenen nach Kahrizak zu bringen, obwohl die dortigen Einrichtungen und Standards ungenügend waren.

Er hatte die Haftanstalt Kahrizak am 21. Tir 1388 (12. Juli 2009) besucht. Obwohl er nach Angaben von Oberstleutnant Faraj Kamijani (S. 2314 und 2440, Band 12) die Quarantänesektion in Begleitung von Oberst Kamijani inspiziert hatte und wusste, dass die Gefangenen bezüglich [der Versorgung mit] Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Hygiene und ärztlicher Behandlung unter erbärmlichen Bedingungen untergebracht waren, hat er nichts unternommen, um die Situation der Gefangenen effektiv zu verbessern (S. 431, 1007, 1156, 1721, 2434 und 2435, Band 12, sowie Protokoll der arrangierten Gegenüberstellung zwischen Oberst Amerian, (Oberst) Kamijani,  (Leutnant Seyyed Kazem) Ganjbakhsh und (Unteroffizier (ostovar) Ebrahim) Mohammadian, S. 2438 –  2440, Band 12 der Akte).

5.7 (IRGC-)Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh, Befehlshaber der Vollzugsbehörden für den Großraum Teheran

Die Aussage der besagten Person während der Ermittlungen lautet zusammengefasst, dass er die im Allgemeinen vorgegebene Behandlung der Gefangenen nicht gebilligt habe. Aus diesem Grund habe  er im Monat Ordibehesht 1388  (Ordibehesht: 21. April bis 21. Mai 2009) angeordnet, dass kein Mitglied der Vollzugsbehörden zu Übergriffen gegen die Gefangenen berechtigt sei.
Während seiner Amtszeit als Befehlshaber der Vollzugsbehörde für den Großraum Teheran hatte er die Haftanstalt Kahrizak bis zu ihrer Schließung nur ein Mal besucht. Angesichts der Tatsache, dass (IRGC-)Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh Befehlshaber der Strafverfolgungsbehörde im Großraum Teheran war und dass die fragliche Haftanstalt diesem [seinem] Kommando unterstand, hat er jedoch keine zufriedenstellenden und akzeptablen Gründe dafür genannt, die ihn von der letztendlichen Verantwortung für das befreien, was unter seinem Oberbefehl stattfand.

Bezüglich des Befehls, einen gefälschten Bericht einzureichen, zeigen die Notizen der arrangierten persönlichen Gegenüberstellung zwischen Oberst Fallah und General Azizollah Rajabzadeh (S. 1985 Band 10 der Akte), dass Oberst Fallah auf Befehl General Azizollah Rajabzadehs den besagten Brief vorbereitet und nach Unterschrift durch Oberst Kamijani an die Teheraner Staatsanwaltschaft gegeben hat (S. 1300, 1502 bis 1506, 1986 und 1987 Band 10 der Akte).

5.8 Leutnant Seyyed Kazem Ganjbakhsh, stellvertretender diensthabender Offizier [deputy officer on duty] am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009):

Die genannte Person hat die Gefangenen bei ihrer Einweisung in die Haftanstalt Kahrizak am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) körperlich angegriffen und beleidigt. In der Nacht des 20. Tir 1388 (11. Juli 2009) holte er in Begleitung von Unteroffzier (ostovar) Mohammad Khamisabadi [den Gefangenen] Masoud Alizadeh aus der Quarantäne-Sektion und schlug ihn zusammen. Die oben genannte Person begleitete zudem die Gefangenen auf ihrem Weg von Kahrizak ins Evin-Gefängnis, und obwohl viele der Gefangenen wegen der in Kahrizak erlittenen Misshandlungen in einer schlechten körperlichen Verfassung waren, behandelte er die Gefangenen nicht angemessen. Im Verlauf der Ermittlungen kamen durch Zeugenaussagen (S. 899 Band 5, S. 1217 und 811 bis 813 Band 4, S. 2425 und 2426 Band 12 der Akte) mehrere Vorfälle von Misshandlung ans Licht.

5.9 Unteroffizier (ostovar) Akbar Rahsepar, stellvertretender diensthabender Offizier am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009)

Der oben Genannte war als stellvertretender diensthabender Offizier einer der Offiziere, die am 19. Tir 1388 (10. Juli 2009) in der Haftanstalt Kahrizak die Gefangenen bei ihrer Ankunft in Kahrizak schlugen. Am 23. Tir 1388 (14. Juli 2009) begleitete er ebenfalls die Gefangenen bei ihrer Verlegung von Kahrizak ins Evin-Gefängnis. Während des Transfers der Gefangenen beleidigte und misshandelte er die Gefangenen wieder, und obwohl der Zustand des [später] verstorbenen  [Amir] Javadifar im Bus äußerst kritisch wirkte, und trotz wiederholter diesbezüglicher Warnungen der Gefangenen, weigerte er sich, Javadifar in die Notaufnahme zu bringen. Javadifar verstarb noch im Bus. Nach seinem Tod wurde die Leiche von Rahsepar mit einem Transporter in die Haftanstalt Kahrizak zurückgebracht. Die fragliche Person (der Angeklagte) hat zugegeben, die Gefangenen misshandelt zu haben, was im Zuge der Ermittlungen durch Zeugenaussagen untermauert wurde (S. 601, 824, 1002, 1379, 1840 der Akte (Band?)).

5.10 Unteroffizier (ostovar dovom) Hamid Zandi

Die besagte Person zwang die Gefangenen bei ihrer Aufnahme [in Kahrizak], sich nackt auszuziehen und misshandelte und schlug sie. Im Zuge der Ermittlungen gab er zu, der üblichen Praxis folgend die Gefangenen angehalten zu haben, sich nackt auszuziehen und sie geschlagen zu haben (S. 919, 1037, 1766, 1772, 2420, und 2421, Band 12 der Akte).

5.11 Unteroffizier (ostovar dovom) Majid Varva’i, Wärter in der Haftanstalt

Die besagte Person, ein Wärter in der Haftanstalt Kahrizak, hat laut Aussagen einiger Beschwerdeführer und laut Aussagen von Zeugen die Gefangenen während ihres Transfers zum Evin-Gefängnis misshandelt und geschlagen. In Anbetracht der Aussagen von Augenzeugen und informierten Quellen, siehe S. 2331 bis 2336 von Band 12, sind seine Misshandlungen an Gefangenen gesichert, sein Leugnen ist ohne Relevanz.

5.12 Unteroffizier (gorohban dovom) Mehdi Hoseynifar, diensthabender Offizier am 25. Tir 1388 (16. Juli 2009)

Die genannte Person hat im Zuge der Ermittlungen offen zugegeben, einen Gefangenen namens Seyyed Masoud Razavi, verhaftet während der jüngsten Ereignisse [die Proteste im Sommer 2009], auf das Gelände außerhalb der Haftanstalt gebracht und ihn, um ihn einzuschüchtern und zu ängstigen, in ein Erdloch geworfen und (bis zur Taille) eingegraben zu haben. Er hat ihn über Nacht ohne Aufsicht halb begraben sich selbst überlassen und ihn am folgenden Tag ausgegraben. Er hat außerdem zugegeben, andere Gefangene geschlagen und angegriffen zu haben (S. 926, 996 bis 998, 1241, 1234, 1780, 1516, 1697, 1705, 2422 und 2423 der Akte (Band?).

C- BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANKLAGEN GEGEN DIE BESCHULDIGTEN

1. Anklage wegen Mordes gegen Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi, Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian und den Zivilisten Mohammad Reza Karami
Unter Berücksichtigung des Inhalts der Akte und der Ermittlungsergebnisse [wird festgestellt, dass] die anderen Personen, die der Körperverletzung an Gefangenen angeklagt wurden (Leutnant Seyyed Kazem Ganjbakhsh, Unteroffizier (ostovar) Akbar Rahsepar, Unteroffizier (ostovar dovom) Hamid Zandi, Unteroffizier (gorohban dovom) Mehdi Hoseynifar und Unteroffizeier (ostovar dovom) Majid Varva’i) nicht an den Körperverletzungen gegen die drei verstorbenen Gefangenen beteiligt waren.

Der Angeklagte Kazem Ganjbakhsh und der Angeklagte Mehdi Hoseynifar hatten sich an den Körperverletzungen gegen andere Gefangene und Beschwerdeführer beteiligt, haben jedoch einige von ihnen mit Erfolg dazu gebracht, die Anklage fallen zu lassen. Die drei verstorbenen Gefangenen waren nicht unter denen, die von diesen beiden Angeklagten misshandelt wurden.

Der Angeklagte Majid Varva’i und der Angeklagte Akbar Rahsepar hatten mehr oder weniger die Funktion von Wächtern, die die Gefangenen begleiteten und sich nur an den Misshandlungen einer bestimmten Anzahl Gefangener beteiligten, als diese in der Haftanstalt Kahrizak aufgenommen wurden, sich außerhalb der Quarantänesektion aufhielten und während sie von Kahrizak aus ins Evin-Gefängnis überführt wurden. Unteroffizier (ostovar dovom) Hamid Zandi hatte frei, als die am 18. Tir 1388 (9.Juli 2009) verhafteten Gefangenen in Kahrizak einsaßen, und die gegen ihn vorliegenden Anklagen wegen Körperverletzung beziehen sich auf jene Gefangene, die vor dieser Zeit in Kahrizak waren.

Im Ergebnis können Körperverletzungen, die zum Tode der drei verstorbenen Gefangenen führten, mit Sicherheit nur den drei Angeklagten in diesem Fall zugeschrieben werden, nämlich Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi, Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian und dem Zivilisten Mohammad Reza Karami.

Aus folgenden Gründen wird daher gegen diese drei personen Anklage wegen vorsätzlichen Mordes im Sinne von Paragraf B, Artikel 206 des Islamischen Strafgesetzbuches erhoben:

1.1 Im Fall der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen geht aus den Gefängnisakten hervor, dass Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian und Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi in der Zeit des Aufenthalts der Gefangenen, also vom 19. bis einschließlich 23. Tir 1388 (10. – 14. Juli 2009) die wachhabenden Offiziere waren. [Der Zivilist] Mohammad (Reza) Karami befand sich in der Funktion eines Aufsehers über die Sektion innerhalb der Haftanstalt. In Berücksichtigung der Meinung der siebenköpfigen gerichtsmedizinischen Kommission, derzufolge der Tod infolge der Schläge und Verletzungen eintrat, die den Gefangenen in den (etwa) 72 Stunden vor ihrem Tode zugefügt wurden, und in Anbetracht der Tatsache, dass die drei Gefangenen am 23., 24. bzw. 25. Tir 1388 (14., 15. bzw. 16. Juli 2009) verstarben, kann zweifellos festgestellt werden, dass die drei fraglichen Angeklagten (Khamisabadi, Mohammadian, Karami) für diese Todesfälle verantwortlich sind.

1.2 Die Aufgabe des wachhabenden Offiziers war es, die Gefangenen zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Von allen Personen, die im Gefängnis arbeiteten, waren außer dem Gefängnisdirektor nur die wachhabenden Offiziere befugt, die Sektionen des Gefängnisses, also auch die Quarantänesektion, zu betreten. Selbst wenn in den Sektionen Bedarf an anderem Personal bestand, z. B. an Personal der Krankenstation des Gefängnisses, durfte dieses diese Bereiche nur mit Erlaubnis der wachhabenden Offiziere und in deren Beisein betreten.

In Anbetracht der Tatsache, dass nach Aktenlage und laut Aussagen der Beschwerdeführer die meisten Beschwerden wegen Körperverletzung gegen die wachhabenden Offiziere und den aufsichtführenden Insassen (Mohammad Reza Karami) vorliegen, und da einige Beschwerdeführer die drei Angeklagten (Khamisabadi, Mohammadian, Karami) im Allgemeinen Untersuchungsamt der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik  [„General Inspections Office of the Law Enforcement Forces of the Islamic Republic“] als diejenigen identifiziert haben, (die die Misshandlungen an den verstorbenen Gefangenen vornahmen), wird festgestellt, dass die drei besagten Personen die Misshandlungen der drei toten Gefangenen vorgenommen haben.

1.3 Die erbärmlichen [„deplorable“] Bedingungen in der Quarantänestation, in der die Gefangenen vom 18. Tir 1388 (9. Juli 2009) einschließlich der drei verstorbenen Gefangenen untergebracht waren, hatten die Gefangenen beträchtlich geschwächt. Die mangelnde Hygiene, Unterernährung, die Hitze und die verschmutzte Luft in einem abgeschlossenen Raum, die fehlende Belüftung, kontaminiertes Wasser und das Fehlen von medizinischer Versorgung und Medikamenten hatten die Gefangenen körperlich geschwächt und die Widerstandskraft gegen die Schläge und Verletzungen gesenkt. In Anbetracht  der Meinung der gerichtsmedizinischen Kommission, derzufolge die Übergriffe zum Tode der drei verstorbenen Gefangenen geführt haben, besteht kein Zweifel daran, dass die drei Angeklagten [„assailants“] für diese Todesfälle direkt verantwortlich sind.

1.4 Da die Haftanstalt speziell für die Unterbringung von Schlägern und Krawallmachern  errichtet wurde, war das Schlagen und Prügeln von Gefangenen dort zur täglichen Routine geworden. Was sich dort vor der Präsidentschaftswahl (2009) zugetragen hatte und die Tatsache, dass niemand die dortigen Beamten dafür zur Rechenschaft gezogen hatte, machte diese noch hemmungsloser  in der Anwendung dieser Praktiken. Also schlugen und verprügelten sie die Gefangenen, darunter auch die drei Verstorbenen, in der Annahme, dass niemand sie dafür zur Rechenschaft ziehen würde.

1.5 Einige Beschwerdeführer dieses Falles haben bestimmte Offiziere und Gefängnisbeamte mit Äußerungen zitiert, demnach „ein paar Gefangene in diesem Gefängnis sterben“  würden, dass die Gefangenen „Telefonnummern angeben müssen, damit ihre Leichen den Familien übergeben werden können“, und Ähnliches mehr. Dies deutet darauf hin, dass die Beamten in dieser Haftanstalt kriminelle Handlungen begingen (Angriffe und Körperverletzung gegen Gefangene).

1.6 Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die drei Angeklagten die Opfer absichtlich und vorsätzlich angriffen und dass die Angriffe gemäß der unter Punkt 1.3 erläuterten Umstände letztlich tödlich waren, waren auch die Folgen dieser Angriffe, nämlich der Tod der drei Opfer, beabsichtigt. Die Rechtsabteilung der Justiz hat gemäß Stellungnahmen 7/5667 und 7/4981, abgegeben am 14. Aban 1384 (5. November 2005) und am 15. Mehr 1384 (7. Oktober 2005), betont, dass wenn eine Handlung absichtlich und vorsätzlich ist, auch die Folge dieser Handlung, seien es Verletzung oder Tod, als beabsichtigt gilt.

1.7 Unter Berücksichtigung der Auffassung der Gerichtsmedizin, derzufolge der Tod der [drei] Opfer durch die Verletzungen und Schläge, die die Opfer etwa 72 Stunden vor ihrem Tod erlitten hatten, herbeigeführt wurde, und dass die drei Angeklagten aktiv an diesen Angriffen und Schlägen gegen diese drei Opfer beteiligt waren, ist ihre Beteiligung an den Morden gemäß Artikel 214 und 215 des Islamischen Strafgesetzbuches bewiesen, ungeachtet der Anzahl der Schläge, die jeder von ihnen einem einzelnen Opfer zugefügt hat.

1.8 In Anbetracht der in der Haftanstalt Kahrizak herrschenden Bedingungen und der körperlichen Verfassung der drei verstorbenen Gefangenen zum Zeitpunkt ihres Todes, und [in Anbetracht] der Art der von den Tätern [gegen die Opfer] verübten Angriffe und Schläge wird klar, dass ein implizierter Vorsatz ernsthafter Verletzung und Tötung vorhanden war. Damit fallen die Taten unter Artikel 206, Paragraf B des Islamischen Strafgesetzbuches.

2. Nichteinhaltung und Vernachlässigung von Dienstvorschriften mit der Folge von Todesfällen und körperlichen Verletzungen:

(IRGC) Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh als Befehlshaber der Vollzugsbehörden für den Großraum Teheran, Oberst Ravanbakhsh Fallah als Leiter der Inspektionseinheit Fateb (Strafverfolgung) und Oberst Mohammad Amerian als Leiter der Fateb, Abteilung für Inspektion [„head of the Fateb Inspections Operations Department“] mussten wegen ihrer damaligen Positionen und Verantwortung die Befehlsgewalt ausüben und die ihrer Verantwortung unterstehenden Einheiten und Organisationen führen und überwachen, zu denen auch die Haftanstalt Kahrizak gehörte. Allerdings haben die Offiziere, die für die Haftanstalt Kahrizak zuständig waren, wiederholt Vorschriften missachtet und im Umgang mit den Gefangenen außerhalb der Grenzen ihrer gesetzlichen Pflichten gehandelt (S. 1083, 1106, 1112 Band 6), sie angegriffen und ihnen unzählige Verletzungen beigebracht, die in drei Fällen zum Tode von Gefangenen führten.

Es ist klar, dass Übergriffe gegen Gefangene in der Haftanstalt Kahrizak nicht zu einer täglichen Routine geworden wären, wenn die drei genannten Personen (Rajabzadeh, Fallah, Amerian) ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten erfüllt, die Haftanstalt richtig geführt und beaufsichtigt und im Falle von Gesetzesverstößen die Schuldigen zur Verantwortung gezogen hätten.

Die Tatsache, dass die Aufsicht über die Haftanstalt und ihre Leitung an die Kontrolldienststelle [„inspection office“] übertragen wurden, bedeutet nicht, dass der Befehlshaber der Vollzugsbehörden für den Großraum Teheran diesbezüglich der Verantwortung enthoben ist. Gemäß Artikel 4 des Disziplinarrechts der bewaffneten Streitkräfte ist der Inhaber der Befehlsgewalt verantwortlich für das, was die ihm unterstellten Einheiten tun bzw. nicht tun.

3. Einreichung eines gefälschten Berichts und die Frage der relevanten Anordnung

Zum Vorwurf der Einreichung eines gefälschten Berichts, dessen Einzelheiten unter  Punkt 1.21 dieser Anklageschrift aufgeführt sind, [wird festgestellt, dass]

– in Anbetracht der klaren Geständnisse [„admissions“] des Angeklagten Oberst Ravanbakhsh Fallah und des Angeklagten Leutnant Faraj Kamijani (siehe S. 967, 1017, 1019 Band 5, S. 1158 Band 6 und S. 1814 und 1815 Band 9 der Akte)

– [in Anbetracht] der Aussage von Oberst Fallah bezüglich seines telefonischen Kontaktes mit  (IRGC-) Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh, in dem dieser ihn über den Standpunkt des damaligen Teheraner Generalstaatsanwalts  (Saeed Mortazavi) bezüglich der Erstellung eines gefälschten Berichts über die Ursache des Todes der drei Verstorbenen informierte,

– General Rajabzadehs daraufhin erfolgte Anordnung, mit dem damaligen Teheraner Generalstaatsanwalt zu kooperieren (S. 1814 und 1815 Band 9)

– sowie General Azizollah Rajabzadehs impliziertem Eingeständnis der Tatsache (erwähnt auf S. 1985 Band 10),

wird festgestellt, dass die Anordnung [zur Erstellung] des gefälschten Berichts von General Rajabzadeh kam und dass Oberst Fallah und Oberst Kamijani eine aktive Rolle bei der Erstellung des fraglichen Berichts spielten.

4. Entzug der verfassungsmäßigen Rechte der Gefangenen und Missachtung ihrer Bürgerrechte laut Gesetz über die Respektierung gesetzlich verankerter Rechte

Gemäß Artikel 22 und 39 der Verfassung (der Islamischen Republik Iran) müssen Leben, Würde und Rechte von Personen vor Verstößen geschützt werden, und jeder Angriff auf Würde und Ansehen einer nach dem Gesetz verhafteten, in Gewahrsam genommenen und inhaftierten Person ist verboten und strafbar.

Ebenso müssen Personen, die sich strafbar gemacht haben oder einer Straftat beschuldigt werden, gemäß Artikel 4 und 5 des Gesetzes über Wahrung der gesetzlichen Freiheiten und Schutz der Bürgerrechte in Übereinstimmung mit islamischen Standards  behandelt und ihre Familienangehörigen über ihre Verhaftung informiert werden. Die Prüfung der Inhalte der vorliegenden Akte ergibt, wie an früherer Stelle dargelegt, dass gegen die erwähnten Artikel und Grundsätze von den Angeklagten (in diesem Fall) verstoßen wurde.

5. Unziemliches Verhalten und somit Schädigung des Ansehens und Rufes der Strafverfolgungsbehörden der Islamischen Republik (NAJA) in den Augen der Bevölkerung

– In Anbetracht des Missmanagements der Abläufe in der Haftanstalt Kahrizak und des Fehlens einer angemessenen Überwachung durch die Beamten der Gesetzesvollzugskontrolle der Fateb [„Fateb law enforcement inspection“],

– in Anbetracht der im Gefängnis herrschenden Zustände hinsichtlich Hygiene, Ernährung, Gesundheitswesen, Versorgung mit Medikamenten und ärztlicher Behandlung, sowie in Anbetracht der unangemessenen Behandlung der Gefangenen durch das Gefängnispersonal (Schlagen, Misshandeln/Missbrauchen [„abuse“], Beleidigen und Erniedrigen der Gefangenen, Vorenthaltung [der Erfüllung] ihrer Grundbedürfnisse, sowie alle anderen in dieser Anklageschrift beschriebenen Handlungen),

– in Anbetracht der Tatsache, dass in unmittelbarer Folge der von den Beamten in Kahrizak zugefügten Schläge und Verletzungen drei Gefangene starben, diese Tatsache den Medien bekannt wurde und über diese an die Öffentlichkeit gelangte, woraufhin das besagte Gefängnis auf Anordnung des erhabenen Obersten Führers geschlossen wurde,

– in Anbetracht der Tatsache, dass die Haftanstalt Kahrizak der Leitung und Aufsicht der Vollzugsbehörden der Islamischen Republik Iran unterstand,

haben alle genannten Punkte dazu geführt, dass die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere die Gefangenen und ihre Angehörigen, einen sehr schlechten Eindruck von den Vollzugsbehörden der Islamischen Republik Iran  (NAJA) erhalten haben.

Damit und mit allen oben genannten Punkten werden die gegen die Angeklagten in diesem Fall erhobenen Vorwürfe bestätigt. In Entsprechung mit

Artikel 57  (bezogen auf Teil C, Artikel 78 des Strafgesetzbuches der Bewaffneten Streitkräfte, der Anmerkung zu Artikel 269 und article 614 des Islamischen Strafgesetzbuches), 205, 206 (Teil C), 214, 215, 269 (Anmerkung 2), 367, 403, 408, 424, 425, 442, 480, 481, 484, 485, 570, 608 und 614 des Islamischen Strafgesetzbuches und Artikel 54, 55, und 78 (Teil C) des Strafgesetzbuches der Bewaffneten Streitkräfte, und hinsichtlich des Strafgesetzbuches der Bewaffneten Streitkräfte und Artikel 42, 47 und 48 des Islamischen Strafgesetzbuches (bezogen auf Leutnant (3rd Lieutenant) Seyyed Kazem Ganjbakhsh und Mohammad Reza Karami) und des Untersuchungsgesetzes bezüglich der Termini „Beleidigung“, „Vergehen“ und „Kränkung“ [„insult,“ „offense,“ „affront“] im (iranischen) Strafgesetz , ratifiziert im Jahre 1379 (2000)

bitten wir hiermit um Verurteilung aller oben genannten Angeklagten in diesem Fall (gemäß Gesetz).

Die oben aufgeführten Vergehen wurden im Monat Tir des Jahres 1388 (Tir: 22. Juni bis 22. Juli 2009) in der Zuständigkeit der Rechtssprechung der Provinz Teheran [„in the judicial jurisdiction of the Province of Tehran“] begangen.

Der Stellvertretende Militärstaatsanwalt von Teheran

Abbas Parsapour

(Unterschrift)

25. Azar 1388 (16. Dezember 2009)

______________________________

Zusatz im Artikel von Rah-e Sabz:

Es ist anzumerken, dass bei einer erneuten Prüfung dieses Falles vor Kurzem einige (neue) Beweise und Dokumente auftauchten, die darauf schließen lassen, dass der frühere Teheraner Generalstaatsanwalt Saeed Mortazavi und einige andere führende Offizielle der Justiz eine aktive Rolle bei der Tragödie von Kahrizak spielten und Entscheidungsträger waren.

Infolgedessen wurden der ehemalige Teheraner Generalstaatsanwalt Saeed Mortazavi, der Stellvertretende Staatsanwalt für Sicherheit [„Deputy Prosecutor on Security“] und Leiter der Sicherheitsdirektion (Hassan) Haddad sowie (Ali Akbar) Heidarifar (oder Heydarifar),  Assistent des Sonderstaatsanwalts für Sicherheitsfragen, vom Dienst suspendiert.

Infolge der Unterstützung durch bestimmte extralegale Institutionen und des Regierungschefs (des Präsidenten) konnte die Justiz „bisher“ (sic) nicht gegen die dicken Fische im Fall Kahrizak vorgehen.

Im vergangenen Monat hatte der Sekretär des parlamentarischen Ausschusses „Artikel 90“ (Gholam Reza Asadollahi) angedeutet, dass „Saeed Mortazavi vor Gericht stehe, seine Akte in der Abteilung der Staatsanwaltschaft für Untersuchungen von Regierungsangestellten sei weiterhin offen, und er sei von sämtlichen Pflichten suspendiert“. Er sagte außerdem, der damalige Justizchef Ayatollah Hashemi Shahroudi habe „im Jahre 1385 (2006) die Schließung der Haftanstalt Kahrizak angeordnet, aber Mortazavi habe die Anordnung blockiert und eine Schließung der Haftanstalt nicht zugelassen.“

(Saeed Mortazavi) wurde vom (iranischen Präsidenten) Mahmoud Ahmadinejad [nach seiner Suspendierung] zum Leiter der Sondereinheit für den Kampf gegen Devisen- und Drogenschmuggel ernannt. Somit genießt er besondere Sicherheit [„security margin“] und wird weiterhin von seinen Beschützern protektioniert.

Übersetzung aus dem Englischen
Quelle (Englisch): Enduring America

Artikel bei Rahe Sabz (Persisch) veröffentlicht am 29. Azar 1389 (20. Dezember 2010)

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Danksagung
Ich danke den mutigen Menschen, die diese Anklageschrift an die Öffentlichkeit gebracht haben. Ich danke auch dem/der Übersetzer/in der englischen Fassung für die enorme Arbeit, der es zu verdanken ist, dass dieses Dokument nun von so vielen Menschen gelesen werden kann.
Mögen alle Opfer von Kahrizak und ihre Angehörigen Frieden finden.

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Vergewaltigungsopfer in iranischem Gefängnis: selbst Schuld (24. August 2009)

3. Hintergründe und weitere Berichte

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Haftanstalt Kahrizak: Alles wie gehabt (3. Mai 2010)

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  15. Viele Dank für die ausführliche Übersetzung, die mich wieder einmal erschüttert hat. Leider wird man nie, zumindest in so ausführlicher Form, über das Strafausmaß etwas erfahren. So bleibt man völlig frustriert auf der Strecke. Wenn das Iranische Volk sich damit zufriedengibt, dann gute Nacht.

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  17. Really thanks for translating this document.really thanks

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  22. Dank Dir für die Übersetzung dieses Textes!

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